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Stand: September 2026 · Jetzt 50 statt 35 Prozent
Seit Jänner 2026 zahlt die Stadt Wien 50 Prozent der Kosten, bis zu 7.500 Euro, wenn Sie Ihr Bad altersgerecht umbauen. Mit Pflegegeld ab Stufe 3 oder Behinderungsnachweis sind es sogar 75 Prozent. Hier steht, wer den Zuschuss bekommt und wie der Antrag abläuft.
Fachlich geprüft von Denis Hadzic, bazuba WienStand: 21. September 2026 · Grundlage: Förderbedingungen der Stadt Wien
Mehr möglich: Mit Pflegegeld ab Stufe 3 oder Behinderungsnachweis sind es 75 Prozent und bis zu 11.250 Euro, ganz ohne Einkommensgrenze.
Den Umbau in Wien übernimmt unser Wiener Team aus dem Büro in der Markhofgasse im 3. Bezirk. Leistungen und Ansprechpartner
Fachlich geprüft von Denis Hadzic (bazuba Wien) am 21. September 2026 anhand der Förderbedingungen der Stadt Wien und des Merkblatts Ausgabe Jänner 2026. Dieser Text ist keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Förderbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen über die Wohnbauförderung der MA 50. Seit Jänner 2026 gelten deutlich bessere Konditionen als in den Jahren davor. Bis Ende 2025 gab es 35 Prozent der Kosten und höchstens 4.200 Euro. Jetzt sind es 50 Prozent und bis zu 7.500 Euro.
Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage ist Paragraf 11 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes.
Kostet der Umbau von der Wanne zur bodenebenen Dusche 12.000 Euro, fließen 6.000 Euro zurück. Bei 15.000 Euro ist der Höchstbetrag von 7.500 Euro erreicht, eine höhere Rechnung ändert daran nichts mehr. Unter 3.000 Euro anerkannter Kosten gibt es dagegen gar keinen Zuschuss. Wer nur ein paar Haltegriffe montieren lässt, bleibt unter dieser Grenze.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Stadt zahlt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.
Was zahlt Wien bei Ihrem Umbau? Gerechnet mit den Werten ab Jänner 2026.
Ihr Anteil: 6.000 €
Angebot anfordern kostenlos, nach Positionen und AufmaßAntragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümer, Besitzer von Eigenheimen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Entscheidend ist, dass die umzubauende Wohnung Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist.
Am Tag der Antragstellung müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dieser Stichtag, nicht der Zeitpunkt des Umbaus. Die Wohnung muss zwischen 22 und 150 Quadratmeter groß sein, das Gebäude mindestens zwanzig Jahre alt. Bei einem Zweifamilienhaus genügt es, wenn eine der beiden Wohneinheiten in diesen Rahmen fällt.
Maßgeblich ist das jährliche Haushaltsnettoeinkommen. Für 2026 liegt die Grenze bei 43.770 Euro für eine Person, 65.230 Euro für zwei, 73.810 Euro für drei und 82.400 Euro für vier Personen, für jede weitere Person kommen 4.810 Euro dazu. Die Grenze für Ihren Haushalt zeigt der Förder-Check. Die Beträge werden jährlich angepasst, fragen Sie den aktuellen Stand beim Infopoint ab.
Wien fördert den barrierefreien Umbau über zwei getrennte Wege. Der zweite ist der großzügigere, und viele wissen nichts davon.
| Altersgerechter Umbau | Behindertengerechter Umbau | |
|---|---|---|
| Zuschuss | 50 Prozent | 75 Prozent |
| Höchstbetrag | 7.500 Euro | 11.250 Euro |
| Anerkannte Kosten | bis 15.000 Euro | bis 15.000 Euro |
| Mindestalter | 60 Jahre | keines |
| Einkommensgrenze | ja | keine |
| Nachweis | Alter | Behinderung oder Pflegegeld ab Stufe 3 |
Wer Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht, sollte also zuerst den behindertengerechten Umbau prüfen. Der Zuschuss ist um die Hälfte höher, und das Einkommen spielt keine Rolle. Bei einem Umbau für 15.000 Euro macht das einen Unterschied von 3.750 Euro.
Welcher Weg im Einzelfall passt, klärt das Beratungsgespräch beim Infopoint. Mehr zum Thema finden Sie in unseren Ratgebern Pflegegeld in Österreich beantragen und Pflegestufen im Überblick.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die das Wohnen für bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Im Sanitärbereich sind das vor allem der Umbau von Bad und WC samt allen Nebenarbeiten, dazu Türverbreiterungen, das Versetzen eines Heizkörpers, ein anderer Waschmaschinenanschluss, Rampen, Treppenlifte und automatische Türöffner.
Damit die Stadt den Badumbau anerkennt, muss die Ausführung bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundlage sind die ÖNORM B 1600 und die Wiener Bauordnung, aufgeschlüsselt im Merkblatt der Stadt Wien (Ausgabe Jänner 2026). Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Prüfung.
Barrierefrei nach ÖNORM B 1600 heißt im vollen Umfang: Bewegungsflächen, Wendekreise, rollstuhlgerechte Planung. In einem Wiener Altbau-Bad ist das selten machbar, und genau deshalb winken viele gleich ab. Die Stadt verlangt das aber gar nicht. Die ÖNORM ist ausdrücklich nur die Grundlage, geprüft wird gegen diese Liste:
| Bereich | Anforderung |
|---|---|
| Duschplatz | stufenloser, bodenebener Einstieg mit ausreichendem Gefälle und rutschhemmendem Boden |
| Duschausstattung | höhenverstellbare Schlauchbrause, Armatur mit Verbrühungsschutz, Halte- und Stützgriffe, Spritzschutz, Duschsitz oder Duschhocker |
| Waschtisch | 80 bis 85 cm Höhe, über die gesamte Breite unterfahrbar, bis 20 cm hinter der Vorderkante mindestens 70 cm freie Höhe |
| WC | Sitzoberkante 46 bis 48 cm, Haltegriff an beiden Seiten, ab 55 cm Sitztiefe eine Rückenlehne auf 60 cm Höhe |
| Türen im Sanitärbereich | nicht nach innen öffnend, von außen entriegelbar, mindestens 80 cm Durchgangsbreite |
Was Sie nicht umbauen, muss die Liste auch nicht erfüllen: Die 80 Zentimeter Durchgangsbreite gelten laut Merkblatt nur bei Türumbauten. Und statt eines normgerechten Duschsitzes genügt ausdrücklich ein Duschhocker. Der übliche Förderfall ist damit der Austausch der Wanne gegen eine bodenebene Dusche, mit Gefälle, Rutschhemmung, Haltegriffen, Verbrühungsschutz und einer Sitzgelegenheit.
Alles, was keine Barriere abbaut, fällt heraus. Einrichtungsgegenstände wie Schränke zählen ausdrücklich nicht dazu. Ebenso wenig anerkannt werden Eigenleistungen und reine Materialkosten. Die Stadt fördert die Arbeitsleistung befugter Unternehmen.
Das betrifft auch einen Teil unseres eigenen Angebots. Eine Badewannenbeschichtung oder eine Fliesenbeschichtung macht das Bad schöner, aber nicht barrierefrei. Für diese Arbeiten gibt es keinen Zuschuss. Sicher förderfähig ist dagegen der Austausch der Wanne gegen eine bodenebene Dusche.
Am Zuschuss scheitert es selten am Bad, meistens am Papier. Deshalb bekommen Sie von unserem Wiener Team alles so, wie die Stadt es verlangt:
Den Umbau übernimmt unser Team aus dem Büro in der Markhofgasse im 3. Bezirk. Leistungen und Ansprechpartner in Wien
Stand 21. September 2026Förderung für den altersgerechten Badumbau in Wien: bis zu 7.500 Euro, mit Pflegegeld ab Stufe 3 bis zu 11.250 Euro
Die Preise sind Ab-Werte aus unserem Preisrechner für ein mittleres Bad, nach oben offen. Wie viel Wien überweist, hängt deshalb nicht am Ab-Preis, sondern an den anerkannten Kosten Ihres Angebots: die Hälfte davon, frühestens ab 3.000 Euro Rechnung und höchstens 7.500 Euro.
| Leistung | Bei bazuba | Wien zahlt |
|---|---|---|
| Wanne raus, Dusche reinmit Haltegriffen, Verbrühungsschutz und Spritzschutz | ab 8.000 Euro | 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 7.500 Euro |
| Badewannentür nachrüstendie vorhandene Wanne bleibt | ab 2.900 Euro | wird nicht gefördert, der Wannenrand bleibt als Hindernis |
| Rutschhemmung alleinWanne oder Duschtasse | ab 450 Euro | wird nicht gefördert, das liegt unter der 3.000-Euro-Grenze |
Richtpreise mit Spielraum, je nach Bad und Betrieb.
Das Gespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung ist verpflichtend. Es geht um die technische Ausführung, und Sie brauchen später einen schriftlichen Nachweis darüber für den Antrag. Der Infopoint sitzt in Wien 20, Maria-Restituta-Platz 1, im sechsten Stock in Zimmer 6.09. Telefonisch erreichbar unter +43 1 4000-74860, persönlich Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, auch ohne Termin.
Bringen Sie mit, was Sie schon haben. Fehlendes lässt sich nachreichen.
Der Kostenvoranschlag muss nach einzelnen Positionen und Aufmaß aufgegliedert sein. Pauschalpreise erkennt die Stadt nicht an. Außerdem muss das ausführende Unternehmen auf dem Angebot bestätigen, dass es sich um einen barrierefreien Umbau handelt.
In einer Mietwohnung brauchen Sie die schriftliche Erklärung der Vermieterseite, im Gemeindebau die Zustimmung von Wiener Wohnen. Bei Eigentum genügt der Grundbuchauszug.
Das Antragsformular gibt es online auf wien.gv.at oder direkt im Infopoint. Dazu kommen Lichtbildausweis, Beratungsnachweis, Einkommensnachweis, die Zustimmung und Ihre Bankverbindung. Fehlt etwas, haben Sie sechs Wochen Zeit zum Nachreichen.
Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten legen Sie zusätzlich die Baubewilligung oder die Bauanzeige vor.
Die Rechnung muss auf die antragstellende Person lauten, eine Rechnungsnummer tragen und von einem Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung stammen. Sie darf bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein. Ausgezahlt wird erst nach der Fertigstellung und einer positiven Abnahme durch die Abteilung Technische Stadterneuerung.
Der Pauschalpreis. Viele Angebote weisen eine Summe für das ganze Bad aus. Für die Förderung ist das wertlos. Verlangen Sie eine Aufstellung nach Positionen und Aufmaß, bevor Sie unterschreiben.
Der zu kleine Auftrag. Unter 3.000 Euro anerkannter Kosten gibt es keinen Zuschuss. Oft lohnt es sich, den Umbau in einem Zug zu machen statt in Etappen.
Das übersprungene Beratungsgespräch. Es ist Pflicht und der Nachweis gehört in den Antrag. Der Termin ist außerdem der beste Zeitpunkt, um die technischen Anforderungen zu klären, solange sich an der Planung noch etwas ändern lässt.
Ein Kostenvoranschlag, den die Stadt Wien anerkenntAufgegliedert nach Positionen und Aufmaß, mit der Bestätigung über den barrierefreien Umbau. Ohne dieses Papier zahlt die Stadt nicht.
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice kann zusätzlich zur Wiener Förderung greifen. Er richtet sich an Menschen mit Behinderung, ist einkommensabhängig und deckt Wohnraumanpassungen ab. Wichtig: Hier muss das Ansuchen ausdrücklich vor Beginn der Arbeiten eingebracht werden, eine Rückwirkung wie in Wien gibt es nicht.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist Vorsicht angebracht. Ein behinderungsbedingter Umbau kann als außergewöhnliche Belastung gelten. Das Bundesfinanzgericht hat einen Badezimmerumbau bei Pflegegeld der Stufe 1 aber nicht anerkannt. Ob es in Ihrem Fall funktioniert, klärt die Steuerberatung oder die Arbeiterkammer.
Der Handwerkerbonus des Bundes steht nicht mehr zur Verfügung. Die Förderaktion wurde Ende Februar 2026 geschlossen, die Frist für Nachreichungen ist ebenfalls abgelaufen.
Seit Jänner 2026 übernimmt die Stadt 50 Prozent der anerkannten Baukosten, höchstens jedoch 7.500 Euro. Der Betrag ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anerkannt werden Kosten ab 3.000 Euro brutto bis zu einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Beispiel: Kostet der Umbau 12.000 Euro, fließen 6.000 Euro zurück. Bei 15.000 Euro ist der Höchstbetrag von 7.500 Euro erreicht, und auch eine höhere Rechnung ändert daran nichts mehr. Unter 3.000 Euro gibt es dagegen gar keinen Zuschuss. Bis Ende 2025 lagen die Werte noch bei 35 Prozent und 4.200 Euro, die Förderung wurde also deutlich angehoben. Ausgezahlt wird erst nach der Fertigstellung und einer positiven Abnahme durch die Stadt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stadt zahlt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.
Sie müssen am Tag der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dieser Stichtag, nicht der Zeitpunkt des Umbaus. Die Grenze ist hart und lässt sich auch mit einer guten Begründung nicht umgehen. Wer jünger ist, hat trotzdem einen Weg: die Wiener Förderung für behindertengerechten Umbau. Sie kennt kein Mindestalter und verlangt stattdessen einen Behinderungsnachweis oder eine Bestätigung über Pflegegeld ab Stufe 3. Diese Variante ist in zwei Punkten besser, sie fördert 75 Prozent bis maximal 11.250 Euro und sie prüft das Einkommen nicht. Bei einem Umbau für 15.000 Euro sind das 3.750 Euro mehr. Auch wer die Altersgrenze längst überschritten hat, sollte deshalb zuerst prüfen, ob die Voraussetzungen für den behindertengerechten Umbau erfüllt sind.
Die Stadt akzeptiert Rechnungen, deren Datum bei Antragstellung höchstens sechs Monate zurückliegt. Ein Antrag ist also grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn die Arbeiten bereits erledigt sind. Das unterscheidet die Wiener Förderung von vielen anderen Programmen. Verlassen sollten Sie sich darauf trotzdem nicht. Das Beratungsgespräch beim Infopoint ist verpflichtend und dreht sich ausdrücklich um die technische Ausführung. Ausgezahlt wird außerdem erst nach einer Abnahme durch die Abteilung Technische Stadterneuerung. Entspricht das fertige Bad den Anforderungen nicht, ist der Zuschuss verloren, und nachbessern lässt sich eine fertige Dusche kaum. Der sichere Weg führt deshalb über die Beratung, bevor der Auftrag vergeben wird. Beim Unterstützungsfonds des Sozialministeriums ist der Antrag vor Arbeitsbeginn ohnehin Pflicht.
Nein. Das Merkblatt der Stadt verlangt für den Duschplatz ausdrücklich einen stufenlosen, bodenebenen Einstieg. Eine nachträglich eingesetzte Tür in der vorhandenen Wanne erfüllt das nicht, weil der Wannenrand als Hindernis bestehen bleibt, wenn auch als deutlich niedrigeres. Die Badewannentür ist deshalb keine förderfähige Maßnahme.
Sicher förderfähig ist dagegen der Austausch der Wanne gegen eine bodenebene Dusche, sofern Gefälle, Rutschhemmung, Haltegriffe, Verbrühungsschutz und eine Sitzgelegenheit vorhanden sind. Wer die Wanne behalten möchte, sollte die Wannentür unabhängig von der Förderung bewerten: Sie kostet ab 2.900 Euro, ist an einem Tag eingebaut und damit auch ohne Zuschuss die günstigere Lösung.
Ja. Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso Nutzungsberechtigte von Dienstwohnungen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Sie brauchen allerdings die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümer oder der Hausverwaltung zu den geplanten Umbauten. Ein entsprechendes Feld ist im Antragsformular vorgesehen. Für eine Genossenschaftswohnung gilt dasselbe, und wer in einem Gemeindebau wohnt, braucht die Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen. Holen Sie diese Zustimmung früh ein, am besten schon vor dem Beratungstermin. Ohne sie ist der Antrag unvollständig, und zum Nachreichen bleiben Ihnen dann sechs Wochen. In der Praxis hat die Vermieterseite selten etwas gegen einen barrierefreien Umbau, weil die Wohnung dadurch aufgewertet wird.
Sie brauchen das ausgefüllte Antragsformular, einen amtlichen Lichtbildausweis, den schriftlichen Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch, einen Nachweis über das aktuelle Haushaltsnettoeinkommen sowie Ihre Bankverbindung mit IBAN und Geburtsdatum des Kontoinhabers. Dazu kommt der Nachweis über die Wohnung: bei Miete die Zustimmung der Vermieterseite, bei Eigentum ein Grundbuchauszug, bei Kleingartenhäusern der Pachtvertrag oder die Zustimmung des Vereins. Kostenvoranschlag und Rechnung müssen nach Positionen und Aufmaß aufgegliedert sein und den barrierefreien Umbau ausdrücklich bestätigen, Pauschalpreise werden nicht anerkannt. Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten legen Sie die Baubewilligung oder die Bauanzeige bei, bei Treppenliften zusätzlich die Fertigstellungsmeldung und ein Abnahmegutachten.
Der typische Förderfall in Wien: bodenebene Dusche statt Wanne, in 2 bis 3 Tagen.
Alle Lösungen für ein sicheres Bad, vom Haltegriff bis zum schwellenlosen Duschplatz.
Unser Wiener Team im 3. Bezirk: Leistungen, Schauraum und Ihr Ansprechpartner.
Unser Wiener Team ist neu. Deshalb zeigen wir Bewertungen aus ganz Österreich, zuerst die zum barrierefreien Umbau.
„Nach dem die Bürokratie erledigt war,ging alles ganz flott. Von der Planug des Behindertengerechten Umbau im Badezimmer bis zur Durchführung, war wirklich alles perfekt. Es wurde auf jeden Wunsch eingegangen, eine jeden Frage beantwortet. Die Mitarbeiter die dann das Bad saniert haben waren auf alles vorbereitet. Hatte einen Wasserschaden der vorher nicht ersichtlich war. Ruck zuck eine Lösung parat. Eines muß ich auch noch loswerden. So sauber wie diese Handwerker gearbeitet haben, der Wahnsinn. Es wurde sofort wieder alles zusammen gefegt und entsorgen. Ich hatte keinen Müll. Ein großes DANKESCHÖN an alle, ich kann die Firma nur empfehlen. Jeder Zeit wieder!!"
„Habe durch die Fa. Bazuba die Badewanne und Dusche entfernen lassen und eine barrierefreie Dusche installieren lassen. Das Projekt wurde vom Anfang bis zum Abschluß sehr gut gemacht. Freundliche Mitarbeiter, termingerechtes und sauberes Arbeiten, gute Qualität und immer Nachschauen, Nachfragen, ob eh alles passt runden den positiven Gesamteindruck ab. Bin sehr zufrieden mit der neuen Dusche. Würde die Firma immer weiter empfehlen."
„Wir haben vor neun Jahren unsere Badewanne neu glasieren lassen( konnten wir nach 24 Std. Wieder benützen) und jetzt -Altersgerecht - Badewanne raus und Dusche rein ( nach 72 Std. wieder duschen). In beiden Fällen tolle kompetente Beratung, schneller Termin zum Umbau, sehr freundliche fachgerechte Mitarbeiter, sehr sauberes Arbeiten. Einfach eine tolle Leistung. Danke."
„Sehr kompetente Beratung, Planung und Durchführung durch Herrn Wolfgang Büttner. Es ist nicht einfach ein behindertengerechtes Badezimmer zu gestalten, aber Herr Büttner hat das ohne jegliche Probleme geschafft. Die Arbeiter der Firma sind sehr präzise, pünktlich und äußerst nett gewesen. Ich kann die Firma Bazuba ohne weiterers sehr empfehlen!"
„Badzimmer umbauen barrierefrei — Wir sind mit der Badsanierung von Bazuba sehr zufrieden. Von der Planung mit HR Gaitzenauer über die Ausführung mit den Handwerkern war alles einfach schnell, erstklassig und professionell. Bei Montage Handwerker waren kompetent,freundlich und haben sauber gearbeitet.Firma Bazuba kann man nur weiter empfehlen."
„Badezimmer und WC wurden behindertengerecht umgebaut — Von der Planung bis zur Fertigstellung waren wir sehr zufrieden. Die Mitarbeiter sind erfahren, arbeiten sehr sauber und sind auch sehr freundlich."
„behindertengerechter Badumbau — Unser Projekt war sicher nicht sehr einfach, da es sich um einen sehr aufwendigen Umbau, für unseren im Rollstuhl sitzenden Sohn, gehandelt hat. Da sind sehr viele Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sind mit der Ausführung und dem Ergebnis sehr zufrieden."
Wir sehen uns Ihr Bad an und Sie bekommen ein Angebot nach Positionen und Aufmaß, mit der Bestätigung für Ihren Förderantrag. Unverbindlich. Lieber telefonieren? 01 442 11 05
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