Stand: September 2026 · Wien fördert seit Jänner 2026 mit 50 Prozent statt 35 Prozent

Förderung für den altersgerechten Badumbau in Wien: bis zu 7.500 Euro

Seit Jänner 2026 zahlt die Stadt Wien deutlich mehr für den altersgerechten Umbau einer Wohnung. Bis Ende 2025 gab es 35 Prozent der Kosten und höchstens 4.200 Euro. Jetzt sind es 50 Prozent und bis zu 7.500 Euro. Für ein Bad, in dem die Wanne einer bodenebenen Dusche weicht, übernimmt die Stadt damit oft die Hälfte der Rechnung. Dieser Ratgeber zeigt, wer den Zuschuss bekommt, welche Arbeiten darunterfallen und wie der Antrag abläuft.

barrierefreier Umbau vom Bad bazuba
Der folgende Text dient zur Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Förderbedingungen der Stadt Wien in der jeweils gültigen Fassung.

Was die Stadt Wien für einen altersgerechten Badumbau zahlt

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen über die Wohnbauförderung der MA 50. Seit Jänner 2026 gelten deutlich bessere Konditionen als in den Jahren davor. Bis Ende 2025 gab es 35 Prozent der Kosten und höchstens 4.200 Euro. Jetzt sind es 50 Prozent und bis zu 7.500 Euro.

Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage ist Paragraf 11 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes.

FörderungDas gilt seit Jänner 2026
Zuschuss50 Prozent der anerkannten Baukosten
Höchstbetrag7.500 Euro, einmalig und nicht rückzahlbar
Anerkannte Kostenmindestens 3.000 Euro, höchstens 15.000 Euro brutto je Wohneinheit
Mindestalter60 Jahre am Tag der Antragstellung
WohnungHauptwohnsitz in Wien, 22 bis 150 m², Gebäude mindestens 20 Jahre alt
Auszahlungnach Fertigstellung und positiver Abnahme durch die Stadt
ZuständigInfopoint für Wohnungsverbesserung, Telefon +43 1 4000-74860

Ein Rechenbeispiel

Kostet der Umbau von der Wanne zur bodenebenen Dusche 12.000 Euro, fließen 6.000 Euro zurück. Bei 15.000 Euro ist der Höchstbetrag von 7.500 Euro erreicht, eine höhere Rechnung ändert daran nichts mehr. Unter 3.000 Euro anerkannter Kosten gibt es dagegen gar keinen Zuschuss. Wer nur ein paar Haltegriffe montieren lässt, bleibt unter dieser Grenze.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Stadt zahlt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

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Wer die Förderung bekommt

Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümer, Besitzer von Eigenheimen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Entscheidend ist, dass die umzubauende Wohnung Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist.

Am Tag der Antragstellung müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dieser Stichtag, nicht der Zeitpunkt des Umbaus. Die Wohnung muss zwischen 22 und 150 Quadratmeter groß sein, das Gebäude mindestens zwanzig Jahre alt. Bei einem Zweifamilienhaus genügt es, wenn eine der beiden Wohneinheiten in diesen Rahmen fällt.

Die Einkommensgrenzen

Maßgeblich ist das jährliche Haushaltsnettoeinkommen. Die Beträge werden jährlich angepasst, für 2026 gelten diese Werte:

HaushaltHöchstes Jahreseinkommen
1 Person43.770 Euro
2 Personen65.230 Euro
3 Personen73.810 Euro
4 Personen82.400 Euro
jede weitere Personzusätzlich 4.810 Euro

Fragen Sie den aktuellen Stand beim Infopoint ab, bevor Sie den Antrag ausfüllen.

Altersgerecht oder behindertengerecht: prüfen Sie beides

Wien fördert den barrierefreien Umbau über zwei getrennte Wege. Der zweite ist der großzügigere, und viele wissen nichts davon.

Altersgerechter UmbauBehindertengerechter Umbau
Zuschuss50 Prozent75 Prozent
Höchstbetrag7.500 Euro11.250 Euro
Anerkannte Kostenbis 15.000 Eurobis 15.000 Euro
Mindestalter60 Jahrekeines
Einkommensgrenzejakeine
NachweisAlterBehinderung oder Pflegegeld ab Stufe 3

Wer Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht, sollte also zuerst den behindertengerechten Umbau prüfen. Der Zuschuss ist um die Hälfte höher, und das Einkommen spielt keine Rolle. Bei einem Umbau für 15.000 Euro macht das einen Unterschied von 3.750 Euro.

Welcher Weg im Einzelfall passt, klärt das Beratungsgespräch beim Infopoint. Mehr zum Thema finden Sie in unseren Ratgebern Pflegegeld in Österreich beantragen und Pflegestufen im Überblick.

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Was im Bad gefördert wird

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die das Wohnen für bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Im Sanitärbereich sind das vor allem der Umbau von Bad und WC samt allen Nebenarbeiten, dazu Türverbreiterungen, das Versetzen eines Heizkörpers, ein anderer Waschmaschinenanschluss, Rampen, Treppenlifte und automatische Türöffner.

Damit die Stadt den Badumbau anerkennt, muss die Ausführung bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundlage sind die ÖNORM B 1600 und die Wiener Bauordnung. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Prüfung.

BereichAnforderung
Duschplatzstufenloser, bodenebener Einstieg mit ausreichendem Gefälle und rutschhemmendem Boden
Duschausstattunghöhenverstellbare Schlauchbrause, Armatur mit Verbrühungsschutz, Halte- und Stützgriffe, Spritzschutz, Duschsitz oder Duschhocker
Waschtisch80 bis 85 cm Höhe, über die gesamte Breite unterfahrbar, bis 20 cm hinter der Vorderkante mindestens 70 cm freie Höhe
WCSitzoberkante 46 bis 48 cm, Haltegriff an beiden Seiten, ab 55 cm Sitztiefe eine Rückenlehne auf 60 cm Höhe
Türen im Sanitärbereichnicht nach innen öffnend, von außen entriegelbar, mindestens 80 cm Durchgangsbreite

Was nicht gefördert wird

Alles, was keine Barriere abbaut, fällt heraus. Einrichtungsgegenstände wie Schränke zählen ausdrücklich nicht dazu. Ebenso wenig anerkannt werden Eigenleistungen und reine Materialkosten. Die Stadt fördert die Arbeitsleistung befugter Unternehmen.

Das betrifft auch einen Teil unseres eigenen Angebots. Eine Badewannenbeschichtung oder eine Fliesenbeschichtung macht das Bad schöner, aber nicht barrierefrei. Für diese Arbeiten gibt es keinen Zuschuss. Sicher förderfähig ist dagegen der Austausch der Wanne gegen eine bodenebene Dusche.

Den Umbau in Wien übernimmt unser Wiener Team aus dem Büro in der Markhofgasse im 3. Bezirk. Leistungen, Kosten und Ihren Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Badsanierung in Wien.

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So läuft der Antrag ab

1. Beratungstermin vereinbaren. Das Gespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung ist verpflichtend. Es geht um die technische Ausführung, und Sie brauchen später einen schriftlichen Nachweis darüber für den Antrag. Der Infopoint sitzt in Wien 20, Maria-Restituta-Platz 1, im sechsten Stock in Zimmer 6.09. Telefonisch erreichbar unter +43 1 4000-74860, persönlich Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, auch ohne Termin. Bringen Sie mit, was Sie schon haben: Mietvertrag oder Grundbuchauszug, die Zustimmung der Hausverwaltung, einen Einkommensnachweis und vorhandene Kostenvoranschläge.

2. Angebot einholen. Der Kostenvoranschlag muss nach einzelnen Positionen und Aufmaß aufgegliedert sein. Pauschalpreise erkennt die Stadt nicht an. Außerdem muss das ausführende Unternehmen auf dem Angebot bestätigen, dass es sich um einen barrierefreien Umbau handelt.

3. Zustimmung einholen. In einer Mietwohnung brauchen Sie die schriftliche Erklärung der Vermieterseite, im Gemeindebau die Zustimmung von Wiener Wohnen. Bei Eigentum genügt der Grundbuchauszug.

4. Antrag einreichen. Das Formular gibt es online auf wien.gv.at oder direkt im Infopoint. Dazu kommen Lichtbildausweis, Beratungsnachweis, Einkommensnachweis, die Zustimmung und Ihre Bankverbindung. Fehlt etwas, haben Sie sechs Wochen Zeit zum Nachreichen.

5. Umbauen lassen. Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten legen Sie zusätzlich die Baubewilligung oder die Bauanzeige vor.

6. Rechnung einreichen und Abnahme abwarten. Die Rechnung muss auf die antragstellende Person lauten, eine Rechnungsnummer tragen und von einem Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung stammen. Sie darf bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein. Ausgezahlt wird erst nach der Fertigstellung und einer positiven Abnahme durch die Abteilung Technische Stadterneuerung.

Drei Fehler, die den Zuschuss kosten

Der Pauschalpreis. Viele Angebote weisen eine Summe für das ganze Bad aus. Für die Förderung ist das wertlos. Verlangen Sie eine Aufstellung nach Positionen und Aufmaß, bevor Sie unterschreiben.

Der zu kleine Auftrag. Unter 3.000 Euro anerkannter Kosten gibt es keinen Zuschuss. Oft lohnt es sich, den Umbau in einem Zug zu machen statt in Etappen.

Das übersprungene Beratungsgespräch. Es ist Pflicht und der Nachweis gehört in den Antrag. Der Termin ist außerdem der beste Zeitpunkt, um die technischen Anforderungen zu klären, solange sich an der Planung noch etwas ändern lässt.

Weitere Zuschüsse neben der Stadt Wien

Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice kann zusätzlich zur Wiener Förderung greifen. Er richtet sich an Menschen mit Behinderung, ist einkommensabhängig und deckt Wohnraumanpassungen ab. Wichtig: Hier muss das Ansuchen ausdrücklich vor Beginn der Arbeiten eingebracht werden, eine Rückwirkung wie in Wien gibt es nicht.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist Vorsicht angebracht. Ein behinderungsbedingter Umbau kann als außergewöhnliche Belastung gelten. Das Bundesfinanzgericht hat einen Badezimmerumbau bei Pflegegeld der Stufe 1 aber nicht anerkannt. Ob es in Ihrem Fall funktioniert, klärt die Steuerberatung oder die Arbeiterkammer.

Der Handwerkerbonus des Bundes steht nicht mehr zur Verfügung. Die Förderaktion wurde Ende Februar 2026 geschlossen, die Frist für Nachreichungen ist ebenfalls abgelaufen.

Häufige Fragen zur Förderung für den altersgerechten Badumbau in Wien

Seit Jänner 2026 übernimmt die Stadt 50 Prozent der anerkannten Baukosten, höchstens jedoch 7.500 Euro. Der Betrag ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anerkannt werden Kosten ab 3.000 Euro brutto bis zu einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Beispiel: Kostet der Umbau 12.000 Euro, fließen 6.000 Euro zurück. Bei 15.000 Euro ist der Höchstbetrag von 7.500 Euro erreicht, und auch eine höhere Rechnung ändert daran nichts mehr. Unter 3.000 Euro gibt es dagegen gar keinen Zuschuss. Bis Ende 2025 lagen die Werte noch bei 35 Prozent und 4.200 Euro, die Förderung wurde also deutlich angehoben. Ausgezahlt wird erst nach der Fertigstellung und einer positiven Abnahme durch die Stadt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stadt zahlt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

Sie müssen am Tag der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dieser Stichtag, nicht der Zeitpunkt des Umbaus. Die Grenze ist hart und lässt sich auch mit einer guten Begründung nicht umgehen. Wer jünger ist, hat trotzdem einen Weg: die Wiener Förderung für behindertengerechten Umbau. Sie kennt kein Mindestalter und verlangt stattdessen einen Behinderungsnachweis oder eine Bestätigung über Pflegegeld ab Stufe 3. Diese Variante ist in zwei Punkten besser, sie fördert 75 Prozent bis maximal 11.250 Euro und sie prüft das Einkommen nicht. Bei einem Umbau für 15.000 Euro sind das 3.750 Euro mehr. Auch wer die Altersgrenze längst überschritten hat, sollte deshalb zuerst prüfen, ob die Voraussetzungen für den behindertengerechten Umbau erfüllt sind.

Die Stadt akzeptiert Rechnungen, deren Datum bei Antragstellung höchstens sechs Monate zurückliegt. Ein Antrag ist also grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn die Arbeiten bereits erledigt sind. Das unterscheidet die Wiener Förderung von vielen anderen Programmen. Verlassen sollten Sie sich darauf trotzdem nicht. Das Beratungsgespräch beim Infopoint ist verpflichtend und dreht sich ausdrücklich um die technische Ausführung. Ausgezahlt wird außerdem erst nach einer Abnahme durch die Abteilung Technische Stadterneuerung. Entspricht das fertige Bad den Anforderungen nicht, ist der Zuschuss verloren, und nachbessern lässt sich eine fertige Dusche kaum. Der sichere Weg führt deshalb über die Beratung, bevor der Auftrag vergeben wird. Beim Unterstützungsfonds des Sozialministeriums ist der Antrag vor Arbeitsbeginn ohnehin Pflicht.

Das Infoblatt der Stadt nennt als Anforderung an den Duschplatz ausdrücklich einen stufenlosen, bodenebenen Einstieg. Eine nachträglich eingesetzte Tür in der vorhandenen Wanne erfüllt das nicht, weil der Wannenrand als Hindernis bestehen bleibt, wenn auch als deutlich niedrigeres. Ob die Wannentür als eigenständige Maßnahme unter die allgemeine Regelung für bewegungseingeschränkte Menschen fällt, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Klären Sie das im Beratungsgespräch, bevor Sie beauftragen. Sicher förderfähig ist dagegen der Austausch der Wanne gegen eine bodenebene Dusche, sofern Gefälle, Rutschhemmung, Haltegriffe, Verbrühungsschutz und eine Sitzgelegenheit vorhanden sind. Wer die Wanne behalten möchte, sollte die Wannentür unabhängig von der Förderung bewerten. Sie ist die günstigere Lösung und an einem Tag eingebaut.

Ja. Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso Nutzungsberechtigte von Dienstwohnungen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Sie brauchen allerdings die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümer oder der Hausverwaltung zu den geplanten Umbauten. Ein entsprechendes Feld ist im Antragsformular vorgesehen. Für eine Genossenschaftswohnung gilt dasselbe, und wer in einem Gemeindebau wohnt, braucht die Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen. Holen Sie diese Zustimmung früh ein, am besten schon vor dem Beratungstermin. Ohne sie ist der Antrag unvollständig, und zum Nachreichen bleiben Ihnen dann sechs Wochen. In der Praxis hat die Vermieterseite selten etwas gegen einen barrierefreien Umbau, weil die Wohnung dadurch aufgewertet wird.

Sie brauchen das ausgefüllte Antragsformular, einen amtlichen Lichtbildausweis, den schriftlichen Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch, einen Nachweis über das aktuelle Haushaltsnettoeinkommen sowie Ihre Bankverbindung mit IBAN und Geburtsdatum des Kontoinhabers. Dazu kommt der Nachweis über die Wohnung: bei Miete die Zustimmung der Vermieterseite, bei Eigentum ein Grundbuchauszug, bei Kleingartenhäusern der Pachtvertrag oder die Zustimmung des Vereins. Kostenvoranschlag und Rechnung müssen nach Positionen und Aufmaß aufgegliedert sein und den barrierefreien Umbau ausdrücklich bestätigen, Pauschalpreise werden nicht anerkannt. Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten legen Sie die Baubewilligung oder die Bauanzeige bei, bei Treppenliften zusätzlich die Fertigstellungsmeldung und ein Abnahmegutachten.

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