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Pflegegeld beantragen
in Österreich

Das Pflegegeld ist eine wichtige Ressource, bei der Pflege eines Angehörigen in Österreich. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie Pflegegeld beantragen können – von der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis hin zum Erhalt des Bescheids.

Entdecken Sie, wie Sie die nötigen Mittel für eine optimale Pflege sicherstellen können.

Der folgende Ratgeber dient zur Information und ist keine Rechtsberatung

Pflegegeld beantragen in Österreich

In Österreich wird Pflegebedürftigkeit nicht nach Stufen, wie es in Deutschland der Fall ist, sondern durch ein Pflegegeldsystem geregelt. Das Pflegegeld hat den Zweck, die Kosten der Pflegebedürftigkeit einer Person zu decken und die häusliche Pflege zu unterstützen. Besonders wichtig ist, dass die Verwendung des Pflegegeldes und die Wahl der Pflegeform dem Pflegebedürftigen selbst überlassen werden.

Wer kann ein Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld kann von jeder Person beantragt werden, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen ist. Es können sowohl die betroffene Person selbst als auch deren Angehörige oder Betreuer einen Antrag stellen.

Pflegestufen in Österreich im Überblick

In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die den individuellen Pflegebedarf berücksichtigen.

Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Pflegestufen!

Wie läuft der Antragsprozess für Pflegegeld ab?

Schritt 1: Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Zunächst muss festgestellt werden, ob Sie oder eine von Ihnen betreute Person Anspruch auf Pflegegeld hat. Jeder, der aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen ist, kann Pflegegeld beantragen. Dies kann sowohl von der betroffenen Person selbst, als auch von deren Angehörigen oder Betreuern erfolgen.

Schritt 2: Einreichen des Pflegegeldantrags

Der nächste Schritt besteht darin, den Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Dies kann entweder schriftlich oder online bei der zuständigen Pflegegeldbehörde, dem zuständigen Versicherungsträger oder über österreich.gv.at erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Antrag detaillierte Informationen über den Pflegebedarf der betreffenden Person angeben und alle relevanten medizinischen Befunde und Unterlagen beifügen.

Schritt 3: Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter der zuständigen Sozialversicherung oder des Sozialministeriums die Pflegebedürftigkeit der Person begutachten. Dabei werden Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität bewertet und dabei berücksichtigt, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen beruht.

Schritt 4: Erhalt des Pflegegeldbescheids

Auf Basis des Gutachtens wird die Pflegegeldbehörde einen Pflegegeldbescheid ausstellen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen wird das Pflegegeld in sieben Stufen eingeteilt, wobei Stufe 1 geringe und Stufe 7 schwerste Beeinträchtigungen repräsentiert. Der Bescheid legt den monatlichen Betrag fest, der von der Sozialversicherung oder dem Sozialministerium zwölfmal jährlich ausbezahlt wird und nicht der Einkommensteuer unterliegt.

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Fazit

Die Beantragung von Pflegegeld in Österreich mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit unserer detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie diesen Prozess erfolgreich meistern. Vom Feststellen der Pflegebedürftigkeit, über das Einreichen des Antrags, bis hin zum Erhalt des Pflegegeldbescheids – jedes Detail zählt. Die Beantragung und der Erhalt von Pflegegeld können einen großen Unterschied machen, indem sie den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie dieses Wissen, um die bestmögliche Pflege für Ihre Liebsten zu gewährleisten und ihnen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.

Häufige Fragen zum Beantragen vom Pflegegeld in Österreich

Pflegegeld in Österreich kann von jeder Person beantragt werden, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen ist.

Sie können einen Antrag auf Pflegegeld schriftlich oder online bei der zuständigen Pflegegeldbehörde, dem zuständigen Versicherungsträger oder über österreich.gv.at stellen.

Der Antrag sollte detaillierte Informationen über den Pflegebedarf der zu pflegenden Person enthalten. Es sollten auch alle relevanten medizinischen Befunde und Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen oder Krankenhausentlassungsberichte, beigefügt werden.

Ein Gutachter der zuständigen Sozialversicherung oder des Sozialministeriums wird die Pflegebedürftigkeit bewerten. Dabei werden Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität betrachtet.

Die Höhe des Pflegegeldes wird anhand eines Gutachtens festgelegt und in sieben Stufen eingeteilt. Stufe 1 steht für geringe und Stufe 7 für schwerste Beeinträchtigungen.

Das Pflegegeld wird monatlich, also zwölfmal im Jahr, von der Sozialversicherung oder dem Sozialministerium ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.

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