Österreich bietet mit seinen Pflegestufen ein individuell abgestimmtes Unterstützungssystem für Pflegebedürftige.
Entdecken Sie, wie das österreichische Pflegegeldsystem Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen kann! Informieren Sie sich jetzt über die sieben Pflegestufen in Österreich.
In Österreich ist das System der Pflegestufen eine wesentliche Säule der Unterstützung für Menschen, die Pflege benötigen. Dieses gut strukturierte System besteht aus sieben Pflegestufen, die jeweils den Umfang der benötigten Pflege und das entsprechende Pflegegeld festlegen. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgt durch eine detaillierte Begutachtung. Diese wird von Ärzten oder qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt, die von den Krankenkassen beauftragt sind. Sie bewerten den täglichen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person, um die angemessene Pflegestufe zu bestimmen. Diese Bewertung ist ausschlaggebend für die Festlegung des Pflegegeldes, wobei bestimmte Tätigkeiten und der dafür benötigte Zeitaufwand nach klaren Kriterien berücksichtigt werden.
Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Spezielle Pflegeaufgaben wie das Verabreichen von Sondennahrung oder Insulinspritzen sind ebenfalls Teil des Pflegestufen Systems in Österreich. Medizinische Behandlungen, die über die Grundpflege hinausgehen, werden jedoch nicht unter den Pflegebedarf gefasst.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr sowie für Personen mit schweren geistigen oder psychischen Einschränkungen gibt es in den “Pflegestufen Österreich” spezielle Regelungen. Diese berücksichtigen den erhöhten Betreuungs- und Motivationsaufwand und sehen eine zusätzliche Unterstützung vor.
Ihr essentieller Leitfaden zur Beantragung von Pflegegeld in Österreich. Erfahren Sie, wie Sie von der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis zum Erhalt des Bescheids vorgehen, um optimale Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen zu sichern
Die Höhe des Pflegegeldes wird nach dem jeweiligen Pflegebedarf bestimmt, der in sieben Stufen eingeteilt ist. Ein Anspruch besteht ab einem Pflegebedarf von über 65 Stunden monatlich. Die Festlegung der benötigten Pflegestunden erfolgt durch eine ärztliche oder pflegefachliche Begutachtung:
Mehr als 65 Stunden
Bedarf | Monat
€ 175,00
netto | Monat
Mehr als 95 Stunden
Bedarf | Monat
€ 322,70
netto | Monat
Mehr als 120 Stunden
Bedarf | Monat
€ 502,80
netto | Monat
Mehr als 160 Stunden
Bedarf | Monat
€ 754,00
netto | Monat
Mehr als 180 Stunden
Bedarf | Monat
€ 1024,20
netto | Monat
Mehr als 180 Stunden
Bedarf | Monat
€ 1.430,20
netto | Monat
Mehr als 180 Stunden
Bedarf | Monat
€ 1.879,50
netto | Monat
Das Pflegegeld wird monatlich (12 Mal pro Jahr) im Nachhinein ausbezahlt. Dabei werden weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Krankenversicherung vom Pflegegeld abgezogen.
Hinweis: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Kurklinik wird das Pflegegeld ab dem zweiten Tag pausiert, sofern ein Sozialversicherungsträger (in- oder ausländisch), der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt die Hauptkosten übernimmt. Unter bestimmten Umständen kann auf Antrag das Pflegegeld jedoch weiterhin bezogen werden.
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Zur Sicherstellung, dass pflegebedürftige Personen angemessene Unterstützung erhalten, hat Österreich ein System von Pflegegeldstufen eingerichtet. Insgesamt gibt es sieben Pflegestufen, mit unterschiedlichen Ansprüchen auf Pflegegeld.
Es gibt 7 Pflegestufen in Österreich. Für die Bewilligung einer Pflegestufe ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat erforderlich. Dieser wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Für die Pflegestufe 1 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden.
Bei Pflegestufe 1 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 175,00 €.
Für die Pflegestufe 2 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden.
Bei Pflegestufe 2 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 322,70 €.
Für die Pflegestufe 3 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden.
Bei Pflegestufe 3 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 502,80 €.
Für die Pflegestufe 4 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden.
Bei Pflegestufe 4 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 754,00 €.
Für die Pflegestufe 5 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn
Bei Pflegestufe 5 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 1.024,20 €.
Für die Pflegestufe 6 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn
oder
Bei Pflegestufe 6 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 1.430,20 €.
Für die Pflegestufe 7 benötigt man einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn
oder
Bei Pflegestufe 7 bekommt man einen Betrag in Euro monatlich (netto) von 1.879,50 €.
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