Stand: Mai 2026 · KfW 455-B seit 8. April 2026 wieder verfügbar — Budget 50 Mio. €

KfW-Förderung für die Badsanierung:
Zuschuss, Kredit und Pflegekasse kombinieren

Die KfW fördert Ihre Badsanierung 2026 wieder: bis 6.250 € Zuschuss, bis 50.000 € Kredit, dazu bis 4.180 € von der Pflegekasse. Alle Programme, Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen und der Antragsweg auf einer Seite.

Aktuell wichtig: Der Zuschuss 455-B ist seit 8. April 2026 wieder verfügbar. Jahresbudget 50 Mio. €, Erschöpfung wird im Sommer 2026 erwartet. Antrag jetzt stellen.

KfW Förderung Badsanierung für Ihr barrierefreies Bad
Der folgende Text dient zur Information und ist keine Rechtsberatung

Was ist die KfW Förderung für Ihre Badsanierung?

Die KfW-Förderung umfasst zwei zentrale Programme der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): den Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ und den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Beide richten sich an Privatpersonen, die ihr Bad altersgerecht oder barrierefrei umbauen wollen, und sind unabhängig vom Lebensalter sowie vom Pflegegrad zugänglich.

Ergänzend übernimmt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € der Umbaukosten. Eigenanteile lassen sich zusätzlich nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten (höchstens 1.200 € pro Jahr) steuerlich geltend machen. Auf einen Blick:

Voraussetzung & Antrag Förderhöhe
KfW 455-B Investitionszuschuss Voraussetzung: Privatperson, Ausführung durch Fachfirma
Antrag: online im KfW-Zuschussportal, vor Vorhabensbeginn
10 %, max. 2.500 € je Wohneinheit. Standard Altersgerechtes Haus: 12,5 %, max. 6.250 €
KfW 159 Kredit Voraussetzung: Eigentümer, Mieter, WEG, Bauträger
Antrag: über die Hausbank, vor Auftragsvergabe
bis 50.000 € je Wohneinheit, ca. 2,35 bis 3,54 % effektiv (Stand Mai 2026)
Pflegekasse § 40 SGB XI Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5
Antrag: bei der Pflegekasse, 3 Wochen Frist mit Genehmigungsfiktion
bis 4.180 € je Person, bis 16.720 € im Mehrpersonenhaushalt
§ 35a EStG Steuerermäßigung Voraussetzung: Rechnung mit getrennten Arbeitskosten, Überweisung an den Handwerker
Antrag: in der Einkommensteuererklärung
20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr

KfW Investitionszuschuss (455-B)

Der Investitionszuschuss 455-B, offiziell „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (früher „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“), ist die zentrale KfW-Förderung für Privatpersonen, die ihr Bad altersgerecht oder barrierefrei umbauen wollen. Es handelt sich um einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung: Der Antrag wird vor Beginn der Bauarbeiten gestellt, die Ausführung übernimmt ein Fachunternehmen.

Wichtig

Das Programm wurde am 8. April 2026 nach längerer Aussetzung wieder geöffnet. Konditionen unverändert, Jahresbudget 2026 jedoch nur 50 Mio. € (Vorjahre: 150 Mio. €). Branchenverbände rechnen mit Erschöpfung im Sommer 2026, Vergabe nach Windhundprinzip.

Einzelmaßnahme
bis 2.500 €
10 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit
Für einzelne barrierereduzierende Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche, eine Badewannentür oder Haltegriffe. Keine Sachverständigen-Bestätigung nötig. Mindestinvestition 2.000 €, Auszahlungsuntergrenze 200 €.
Standard Altersgerechtes Haus
bis 6.250 €
12,5 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit
Bei umfassendem barrierearmen Umbau, der die Anforderungen „Altersgerechtes Haus" der KfW erfüllt. Sachverständigen-Bestätigung erforderlich. Förderfähige Kosten max. 50.000 € je Wohneinheit.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Bau- und Materialkosten inklusive Baunebenkosten wie Beratung, Planung und Baubegleitung. Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer werden anerkannt. Im Bad zählen dazu insbesondere:

Was wird NICHT gefördert?

So beantragen Sie den 455-B-Zuschuss

Der Antrag erfolgt vor Vorhabensbeginn online im KfW-Zuschussportal public.kfw.de. Wählen Sie das Produkt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ und einen Verwendungszweck aus dem Bereich Barrierereduzierung aus. Sie benötigen den Kostenvoranschlag oder Werkvertrag des ausführenden Fachbetriebs. Wer mit bazuba saniert, bekommt alles aus einer Hand: Der bazuba-Vertrag reicht für den Antrag aus.

Nach der Zusage folgen die Identifikation per Video- oder PostIdent, die Umsetzung durch das Fachunternehmen, das Hochladen der Rechnungen und die Auszahlung. Den vollständigen Ablauf finden Sie weiter unten unter Antrag Schritt für Schritt.

KfW 159 Kredit „Altersgerecht Umbauen

Der Kredit 159 ist die zweite KfW-Säule für die Badsanierung. Im Gegensatz zum 455-B-Zuschuss handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Es eignet sich, wenn der Förderbedarf über den 455-B-Höchstbetrag hinausgeht oder wenn 455-B nicht beantragt werden kann (etwa für Bauträger, Wohnungsunternehmen oder Mieter ohne pflegerischen Anlass).

Konditionen
bis 50.000 €
ca. 2,35 bis 3,54 % effektiv (Stand Mai 2026)
Je Wohneinheit, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Laufzeit 4 bis 30 Jahre, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren je nach Variante. Auch endfälliges Darlehen möglich (4 bis 10 Jahre). Verbindlicher Zins erst mit Hausbank-Zusage.
Plus gegenüber 455-B
+ Einbruchschutz
Auch für Mieter, WEG, Bauträger
Der Kredit fördert über die Barrierereduzierung hinaus einbruchhemmende Türen, Pilzkopfverriegelungen und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind auch Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und juristische Personen, die den 455-B-Zuschuss nicht nutzen können.

So beantragen Sie den 159-Kredit

Der 159-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner: Hausbank, Sparkasse oder Online-Bank. Der Ablauf:

  1. Vor Auftragsvergabe das Gespräch mit Ihrer Bank suchen.
  2. Die Bank stellt den Kreditantrag bei der KfW.
  3. Sobald die Zusage vorliegt, können die Bauarbeiten starten.
  4. Auszahlungsfrist 12 Monate, verlängerbar auf maximal 36 Monate.
Wichtig

Der 159-Kredit und der 455-B-Zuschuss können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Wer beides nutzen will, muss zwei klar getrennte Vorhaben mit eigenen Rechnungen vorweisen. Eine Kombination mit der Pflegekasse nach § 40 SGB XI ist dagegen möglich.

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Pflegekasse: bis zu 4.180 € Zuschuss nach § 40 SGB XI

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann zusätzlich zur KfW-Förderung einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und lässt sich mit dem 455-B-Zuschuss und dem 159-Kredit kombinieren, solange die Maßnahmen klar trennbar sind und mit eigenen Rechnungen abgerechnet werden.

Pro Person
bis 4.180 €
Pflegegrad 1 bis 5
Pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Pflegegrad 1 reicht aus, eine höhere Stufe ist nicht erforderlich. Voraussetzung: Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege oder erhält die selbstständige Lebensführung.
Mehrpersonenhaushalt
bis 16.720 €
Bis zu 4 pflegebedürftige Personen
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben und alle vom Umbau profitieren, kumuliert der Zuschuss auf bis zu 4 × 4.180 €. Typische Fälle: pflegendes Paar oder Pflege-WG.
Genehmigungsfiktion

Die Pflegekasse hat nach § 40 Absatz 7 SGB XI drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden (fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird). Liegt nach Fristablauf keine Entscheidung vor, gilt der Antrag automatisch als bewilligt. Schriftliche Antragstellung mit Eingangsbestätigung daher empfehlenswert.

Welche Bad-Maßnahmen die Pflegekasse anerkennt

Was zählt als eine Maßnahme

Funktional zusammenhängende Eingriffe gelten zusammen als eine Maßnahme: Ein kompletter Badumbau mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen, Türverbreiterung und neuen Armaturen wird mit insgesamt bis zu 4.180 € bezuschusst. Funktional unabhängige Vorhaben (zum Beispiel Bad und Treppenlift und Außenrampe) zählen separat und können einzeln beantragt werden.

So beantragen Sie den Pflegekassen-Zuschuss

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, falls noch nicht vorhanden.
  2. Kostenvoranschlag vom Fachunternehmen einholen, mit klarer Auflistung der barrierereduzierenden Posten.
  3. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen, mit Kostenvoranschlag und kurzer pflegerischer Begründung. Wie die Begründung formuliert sein sollte und welche Unterlagen genau dazugehören, finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Pflegeförderung.
  4. Drei Wochen Frist abwarten oder schriftliche Bewilligung erhalten.
  5. Erst nach Bewilligung oder Fristablauf mit der Sanierung starten.

Ohne Pflegegrad? Die KfW-Programme 455-B und 159 sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind unabhängig vom Pflegegrad. Wer keinen anerkannten Pflegegrad hat, kann diese Förderungen trotzdem nutzen.

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Weitere Fördermöglichkeiten: Krankenkasse, Steuern, Bundesländer

Krankenkasse: Hilfsmittel nach § 33 SGB V

Die Krankenkasse zahlt keine baulichen Umbauten, übernimmt aber Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Duschsitze und mobile Haltegriffe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Der Eigenanteil liegt bei 10 % pro Hilfsmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Abgrenzung

Wichtig für die Zuordnung: Mobile Haltegriffe übernimmt die Krankenkasse. Fest verschraubte Haltegriffe dagegen die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und Pflegekosten

Wer keine oder nur teilweise öffentliche Förderung nutzt, kann den Eigenanteil steuerlich geltend machen. Zwei Optionen kommen für die Badsanierung in Frage:

§ 35a EStG
20 % bis 1.200 €
Handwerkerleistungen pro Jahr
20 % der reinen Arbeitskosten (nicht Material). Bemessungsgrundlage max. 6.000 € pro Jahr, daraus folgen max. 1.200 € Ermäßigung. Voraussetzung: Rechnung mit getrennten Arbeitskosten und Überweisung direkt auf das Konto des Leistungserbringers (seit Veranlagungszeitraum 2025 verpflichtend nach JStG 2024).
§ 33 EStG
Außergewöhnliche Belastung
Bei medizinischer Notwendigkeit
Eigenkosten oberhalb der zumutbaren Belastung (1 bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) sind absetzbar. Voraussetzung: Pflegegrad, MD-Gutachten oder amtsärztliches Attest, ausgestellt vor Maßnahmenbeginn.
Wichtig: Kein Steuerbonus bei KfW- oder Pflegekassen-Förderung

Sobald für eine Maßnahme ein KfW-Zuschuss (455-B), KfW-Kredit (159) oder Pflegekassen-Zuschuss in Anspruch genommen wird, ist die gesamte Maßnahme von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Nicht nur der geförderte Anteil. Grundlage: KfW-Merkblatt 455-B (Stand 04/2026, S. 7) und § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG.

Absetzbar bleiben nur Maßnahmenteile, die auf separater Rechnung stehen und nicht öffentlich gefördert sind. Beispiel: Wer Wanne-raus-Dusche-rein über die KfW finanziert und parallel das WC ohne Förderung austauschen lässt, kann den WC-Tausch über § 35a absetzen, das KfW-Vorhaben aber nicht.

Förderprogramme der Bundesländer

Mehrere Bundesländer haben eigene Programme für barrierefreien Umbau, Modernisierung oder Eigentumsförderung. Eine reine Kombination mit der KfW ist meist nicht möglich, weil viele Landesprogramme die KfW-Mittel selbst refinanzieren. Wichtig: Auch hier gilt Antrag vor Auftragsvergabe.

Programm Förderung
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung Darlehen bis 150.000 €, Tilgungsnachlässe bis 25 % nach Einkommensgruppe
Bayern BayernLabo Anpassung Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung Zinsverbilligtes Darlehen plus Zuschuss bis ca. 10.000 €
Baden-Württemberg L-Bank Eigentumsfinanzierung mit Zusatz Barrierefreiheit Tilgungszuschuss 3 %, max. 1.500 € bei voller DIN-18040-2-Umsetzung
Hessen WIBank Behindertengerechter Umbau Zuschuss bis 50 %, max. 25.000 € insgesamt, davon Bad max. 5.500 €
Berlin IBB Altersgerecht Wohnen Zinsverbilligung auf KfW 159, bis 0,6 %/Jahr, max. 50.000 €
Brandenburg ILB Barrierefreier Umbau Zuschuss bis 22.000 €, mit Lift bis 26.000 €
Hamburg IFB Modulare Zuschüsse Eigentum und Miete, flexible Anpassung an die Maßnahme
Stand

Förderkonditionen der Bundesländer Stand Mai 2026. Programme werden teils mehrmals jährlich angepasst, vor Antragsstellung die jeweilige Förderbank prüfen. Auch andere Bundesländer haben passende Programme, eine vollständige Übersicht bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter bmas.de.

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Welche Förderungen lassen sich kombinieren?

Mehrere Töpfe gleichzeitig nutzen ist der Hebel, mit dem die Förderquote auf 30 bis 50 % der Sanierungskosten steigen kann. Faustregel: KfW-Programme schließen sich gegenseitig aus, lassen sich aber sehr gut mit der Pflegekasse, Krankenkasse und steuerlichen Vorteilen verbinden, sofern die Maßnahmen klar trennbar sind und mit eigenen Rechnungen abgerechnet werden.

Kombination Möglich? Bedingung
KfW 455-B + KfW 159 ❌ Nein Nicht für dieselbe Maßnahme. Nur möglich, wenn zwei klar getrennte Vorhaben mit eigenen Rechnungen vorliegen.
KfW + Pflegekasse § 40 SGB XI ✅ Ja Unterschiedliche Teilmaßnahmen mit separaten Rechnungen. Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich.
KfW + § 35a EStG ❌ Nein Die mit KfW-Zuschuss oder -Kredit geförderte Maßnahme ist insgesamt vom Steuerbonus ausgeschlossen (KfW-Merkblatt 455-B, § 35a Abs. 3 EStG). Absetzbar bleiben nur nicht geförderte Maßnahmenteile auf separater Rechnung.
Pflegekasse + § 35a EStG ❌ Nein Wie bei der KfW: Die mit Pflegekassen-Zuschuss geförderte Maßnahme ist insgesamt vom Steuerbonus ausgeschlossen. Absetzbar bleiben nur separate, nicht geförderte Maßnahmenteile.
Pflegekasse + § 33 EStG ✅ Ja Außergewöhnliche Belastung bei medizinischer Notwendigkeit. Eigenanteil oberhalb der zumutbaren Belastung absetzbar. Bei vorhandenem Pflegegrad reicht der Pflegegrad-Bescheid als Nachweis, ein zusätzliches amtsärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Pflegekasse + Krankenkasse ✅ Ja Bauliche Maßnahmen und Hilfsmittel sind getrennte Töpfe. Keine Anrechnung untereinander.
KfW + Landesförderung ⚠️ Meist nein Viele Landesprogramme refinanzieren die KfW selbst und schließen eine zweite KfW-Förderung aus. Im Einzelfall bei der Förderbank prüfen.
KfW 455-B oder 159 + BEG ✅ Ja Energetische Sanierung (BEG 261, 458) und barrierearmer Umbau sind unabhängig, separate Anträge erforderlich.
Reihenfolge der Anträge

Bei mehreren Töpfen gilt: Erst alle Anträge stellen, dann mit der Sanierung beginnen. Sowohl KfW als auch Pflegekasse fordern die Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Wer schon Verträge unterschrieben oder Material gekauft hat, riskiert die komplette Förderung. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn.

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Antrag Schritt für Schritt

KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss laufen nach unterschiedlichen Regeln. Beide gemeinsam: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Wer schon Verträge unterschrieben oder Material gekauft hat, riskiert die Förderung. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn.

KfW 455-B Zuschuss In 6 Schritten zum Zuschuss
  1. Beratung beim Fachunternehmen, Kostenvoranschlag oder Werkvertrag einholen.
  2. Online-Antrag im KfW-Zuschussportal public.kfw.de stellen, vor Vorhabensbeginn.
  3. Identifikation per Video- oder PostIdent abschließen.
  4. Nach Zusage: Umsetzung durch das Fachunternehmen starten.
  5. Rechnungen im Zuschussportal hochladen.
  6. Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt.
Pflegekasse § 40 SGB XI In 5 Schritten zum Zuschuss
  1. Pflegegrad beantragen, falls noch nicht vorhanden.
  2. Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen, barrierereduzierende Posten klar ausweisen.
  3. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen, mit Kostenvoranschlag und pflegerischer Begründung.
  4. Drei Wochen Frist abwarten. Nach Fristablauf gilt der Antrag als bewilligt (Genehmigungsfiktion).
  5. Mit der Sanierung starten, Rechnung nach Abschluss einreichen, Auszahlung erhalten.
Sonderfall KfW 159

Der KfW-Kredit 159 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Hausbank, Sparkasse oder Online-Bank. Die Bank prüft die Bonität, stellt den Antrag bei der KfW und reicht die Zusage an Sie weiter. Auch hier gilt: Antrag vor Auftragsvergabe stellen.

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Technische Mindestanforderungen für die Förderung

Wer den 455-B-Zuschuss oder den 159-Kredit nutzen will, muss bestimmte technische Mindestanforderungen einhalten. Sie stehen in der KfW-Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zum Merkblatt 6000004451 (Stand 05/2021, weiterhin gültig). Die wichtigsten Werte für das Bad nach Förderbereich 5 (Badumbau) und Förderbereich 4 (Schwellenabbau und Türen):

Bereich Anforderung Wert
Bad-Größe Mindestgröße des Sanitärraums mind. 1,80 × 2,20 m
Bewegungsfläche Mittig vor jedem Sanitärobjekt, Überlagerung der Flächen erlaubt mind. 0,90 × 1,20 m
Abstand Zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mind. 0,25 m
Innentür Lichte Durchgangsbreite (Förderbereich 4) mind. 0,80 m
Innentür Schiebbar oder nach außen aufschlagend, von außen entriegelbar Pflicht im Bad
Dusche Bodengleich, falls baustrukturell nicht möglich Niveau-Absenkung max. 20 mm
Boden Bodenbelag rutschfest oder rutschhemmend (keine R-Klasse vorgegeben) Pflicht
Waschtisch Tiefe, mit Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen mind. 0,48 m
WC Sitzhöhe nach Bedarf des Nutzers oder in der Höhe flexibel montierbar bedarfsgerecht
Badewanne Höhe, alternativ Türeinstieg oder mobil unterfahrbar mit Liftsystem max. 0,50 m
DIN 18040-2 als Alternative

Statt der KfW-eigenen Mindestwerte können Sie auch die Anforderungen der DIN 18040-2 (Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau) erfüllen. Sie ist strenger und verlangt unter anderem rollstuhlgerechte Bewegungsflächen von 1,50 × 1,50 m. Beide Wege sind förderfähig.

Häufige Fragen zur KfW Förderung Badsanierung in Deutschland

Der Investitionszuschuss 455-B beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Bei der Stufe „Standard Altersgerechtes Haus“ sind es 12,5 % und maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Alternativ gibt es den Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit.

Am 8. April 2026 hat die KfW das Programm 455-B nach längerer Aussetzung wieder eröffnet. Das Jahresbudget 2026 beträgt 50 Mio. €. Branchenverbände rechnen mit Erschöpfung im Sommer 2026, vergeben werden die Mittel nach Windhundprinzip.

Bodengleiche Dusche, Wanne raus und Dusche rein, Badewannentür-Einbau, höhenverstellbares WC, unterfahrbarer Waschtisch, fest installierte Haltegriffe, rutschhemmender Bodenbelag, Türverbreiterung auf min. 0,80 m und Schwellenabbau. Eigenleistung wird nicht gefördert.

Ja. Der Einbau einer Badewannentür gilt als „Modernisierung der Sanitärobjekte“ im KfW-Förderbereich 5 und ist sowohl über den 455-B-Zuschuss als auch über den 159-Kredit förderfähig. Im Angebot des Fachbetriebs sollte die Maßnahme als „barrierereduzierende Modernisierung der Badewanne“ deklariert werden.

Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben, kumuliert der Zuschuss auf bis zu 16.720 €.

Erforderlich ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung erhalten. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse hat 3 Wochen Zeit, 5 Wochen bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes. Entscheidet sie nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag als bewilligt (Genehmigungsfiktion nach § 40 Abs. 7 SGB XI).

Ja, aber nur für unterschiedliche Teilmaßnahmen mit separaten Rechnungen. Sie können zum Beispiel die bodengleiche Dusche über die Pflegekasse abrechnen und die Türverbreiterung mit Haltegriffen über die KfW. Dieselbe Rechnung darf nicht doppelt eingereicht werden.

Ja. Die KfW-Programme 455-B und 159 sind unabhängig vom Pflegegrad. Auch der Steuervorteil nach § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr) gilt ohne Pflegegrad. Nur der Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 € setzt einen Pflegegrad voraus.

Nein. Bei Einzelmaßnahmen über 455-B reicht die Einhaltung der KfW-eigenen Mindestwerte aus der Anlage „Technische Mindestanforderungen“. Die DIN 18040-2 ist eine alternative Erfüllungsmöglichkeit, keine Pflicht. Nur die Stufe „Standard Altersgerechtes Haus“ verlangt eine umfassendere Umsetzung.

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn im KfW-Zuschussportal public.kfw.de gestellt werden. Vorhabensbeginn ist der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, Planung und Beratung gelten noch nicht als Beginn. Nach der Zusage folgen Identifikation per Video- oder PostIdent, Umsetzung mit einem Fachunternehmen, Hochladen der Rechnungen und Auszahlung.

Ja, aber mit klarer Trennung. Über § 35a EStG lassen sich 20 % der reinen Arbeitskosten absetzen (Bemessungsgrundlage max. 6.000 € pro Jahr, daraus folgen max. 1.200 € Ermäßigung). Wichtig: Sobald für eine Maßnahme ein KfW-Zuschuss, KfW-Kredit oder Pflegekassen-Zuschuss fließt, ist die gesamte Maßnahme vom Steuerbonus ausgeschlossen, nicht nur der geförderte Anteil. Absetzbar bleiben nur Maßnahmenteile, die auf separater Rechnung stehen und nicht öffentlich gefördert sind. Bei Pflegebedürftigkeit kommt zusätzlich § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung in Frage, der Pflegegrad-Bescheid reicht als Nachweis.

Die Krankenkasse zahlt keine baulichen Umbauten, sondern Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Duschsitze und mobile Haltegriffe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Eigenanteil 10 % pro Hilfsmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Fest verschraubte Haltegriffe gehören dagegen zur Pflegekasse.

bazuba berät kostenlos zu allen Programmen und unterstützt bei der Antragstellung, auch beim Pflegekassen-Antrag. Mit über 35 Jahren Erfahrung und 16 Standorten begleiten wir die komplette Sanierung von der Beratung bis zur Auszahlung. Bei einer Sanierung durch bazuba reicht unser Kostenvoranschlag oder Werkvertrag für den KfW-Antrag aus.

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