Aufgepasst Renovierungsfreudige! Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme in Österreich, die Privatpersonen finanzielle Unterstützung für Handwerksleistungen bietet.
Klingt spannend? Dann lesen Sie unbedingt weiter und erfahren Sie, wie Sie vom Handwerkerbonus profitieren können!
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Fördermaßnahme, die darauf abzielt, die Kosten für Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich zu reduzieren. Diese Maßnahme unterstützt Privatpersonen finanziell, indem sie einen Teil der Arbeitskosten für diverse Handwerksleistungen erstattet. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 20 % der förderungsfähigen Arbeitskosten, wobei maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit erstattet werden können. Im Jahr 2025 sinkt dieser Betrag auf maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Berechtigt sind volljährige Privatpersonen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben. Auch Personen, die im Falle eines Neubaus einen Wohnsitz in Österreich begründen wollen, können den Bonus beantragen. Wichtig ist, dass der Antragsteller die Handwerksleistungen für den privaten Wohnbereich in Anspruch nimmt.
Gefördert werden ausschließlich die Arbeitskosten, die auf der Rechnung separat ausgewiesen sein müssen. Material- und Fahrtkosten sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Zu den förderfähigen Handwerksleistungen gehören unter anderem:
Beispiel 1:
Eine Familie lässt ihr Badezimmer komplett renovieren, inklusive fugenloser Wand, einer ebenerdigen Dusche und moderner Sanitärinstallationen. Die Arbeitskosten betragen 10.000 Euro. Der Vater reicht die Rechnung ein und erhält die maximale Förderung von 2.000 Euro.
Beispiel 2:
Ein Ehepaar lässt im Jahr 2024 ein Carport auf ihrem Grundstück errichten. Die Arbeitskosten belaufen sich auf 6.000 Euro. Die Frau reicht die Rechnung ein und erhält 1.200 Euro erstattet. Der Mann kann im gleichen Jahr weitere Handwerksleistungen im Wert von 800 Euro geltend machen.
Die Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten, exklusive Umsatzsteuer. Die maximale Förderungshöhe liegt bei 2.000 Euro pro Person und Wohnobjekt im Jahr 2024 und bei 1.500 Euro im Jahr 2025. Pro Person kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden, und die förderbaren Kosten müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.
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Um Ihnen die Funktionsweise des Handwerkerbonus näher zu bringen, hier zwei anschauliche Beispiele:
Der Handwerkerbonus 2024 ist eine wertvolle Unterstützung für Privatpersonen, die Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten im privaten Wohnbereich planen. Mit einer Förderung von bis zu 2.000 Euro im Jahr 2024 können Sie einen erheblichen Teil der Arbeitskosten erstattet bekommen. Durch sorgfältige Planung und die Beachtung der Voraussetzungen und Bedingungen können Sie diese Förderung optimal nutzen. Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von den finanziellen Erleichterungen, die der Handwerkerbonus bietet.
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Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Fördermaßnahme in Österreich, die Privatpersonen finanziell unterstützt, indem sie 20 % der Arbeitskosten für diverse Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich erstattet.
Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich können den Handwerkerbonus beantragen. Auch Personen, die im Falle eines Neubaus einen Wohnsitz in Österreich begründen, sind berechtigt.
Förderfähig sind Arbeitskosten für Leistungen wie Erneuerung von Dächern und Fassaden, Austausch von Fenstern, Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Sanitär- und Heizungsinstallationen, sowie Tischlerarbeiten und Gartengestaltung.
Im Jahr 2024 beträgt die maximale Förderung 2.000 Euro pro Person und Wohnobjekt. Im Jahr 2025 sinkt der Höchstbetrag auf 1.500 Euro.
Material- und Fahrtkosten sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Es werden nur die Arbeitskosten gefördert.
Der Antrag kann ab dem 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Sie müssen das Antragsformular ausfüllen und die Rechnung hochladen.
Ja, die förderbaren Kosten müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen, um einen Antrag stellen zu können.
Sie benötigen die Rechnung des Handwerkers, auf der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, sowie persönliche Daten und Informationen zur durchgeführten Handwerksleistung.
Nein, pro Person kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Die maximale Förderung gilt pro Person und Wohnobjekt.
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