Der Handwerkerbonus in Österreich 2024: Ein umfassender Leitfaden

Aufgepasst Renovierungsfreudige! Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme in Österreich, die Privatpersonen finanzielle Unterstützung für Handwerksleistungen bietet. 

Klingt spannend? Dann lesen Sie unbedingt weiter und erfahren Sie, wie Sie vom Handwerkerbonus profitieren können!

1.

Was ist der Handwerkerbonus?

2.

Voraussetzungen und Bedingungen für den Handwerkerbonus

3.

Wie beantragt man den Handwerkerbonus?

4.

Häufige Fragen zum Handwerkerbonus​

Der folgende Text dient zur Information und ist keine Rechtsberatung

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Fördermaßnahme, die darauf abzielt, die Kosten für Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich zu reduzieren. Diese Maßnahme unterstützt Privatpersonen finanziell, indem sie einen Teil der Arbeitskosten für diverse Handwerksleistungen erstattet. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 20 % der förderungsfähigen Arbeitskosten, wobei maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit erstattet werden können. Im Jahr 2025 sinkt dieser Betrag auf maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.

Voraussetzungen und Bedingungen für den Handwerkerbonus

Wer ist berechtigt, den Handwerkerbonus zu beantragen?

Berechtigt sind volljährige Privatpersonen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben. Auch Personen, die im Falle eines Neubaus einen Wohnsitz in Österreich begründen wollen, können den Bonus beantragen. Wichtig ist, dass der Antragsteller die Handwerksleistungen für den privaten Wohnbereich in Anspruch nimmt.

Welche Handwerksleistungen sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich die Arbeitskosten, die auf der Rechnung separat ausgewiesen sein müssen. Material- und Fahrtkosten sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Zu den förderfähigen Handwerksleistungen gehören unter anderem:

Reale Beispiele für förderfähige Handwerksleistungen

Beispiel 1:

Eine Familie lässt ihr Badezimmer komplett renovieren, inklusive fugenloser Wand, einer ebenerdigen Dusche und moderner Sanitärinstallationen. Die Arbeitskosten betragen 10.000 Euro. Der Vater reicht die Rechnung ein und erhält die maximale Förderung von 2.000 Euro.

Beispiel 2:

Ein Ehepaar lässt im Jahr 2024 ein Carport auf ihrem Grundstück errichten. Die Arbeitskosten belaufen sich auf 6.000 Euro. Die Frau reicht die Rechnung ein und erhält 1.200 Euro erstattet. Der Mann kann im gleichen Jahr weitere Handwerksleistungen im Wert von 800 Euro geltend machen.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten, exklusive Umsatzsteuer. Die maximale Förderungshöhe liegt bei 2.000 Euro pro Person und Wohnobjekt im Jahr 2024 und bei 1.500 Euro im Jahr 2025. Pro Person kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden, und die förderbaren Kosten müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

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Wie beantragt man den Handwerkerbonus?

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Um Ihnen die Funktionsweise des Handwerkerbonus näher zu bringen, hier zwei anschauliche Beispiele:

  1. Handwerksleistungen beauftragen: Beauftragen Sie einen befugten Handwerker für die gewünschten Arbeiten. Stellen Sie sicher, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sind.
  2. Rechnung aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung gut auf, da Sie diese für den Antrag benötigen.
  3. Online-Antrag vorbereiten: Besuchen Sie die offizielle Website handwerkerbonus.gv.at ab dem 15. Juli 2024, um den Antrag online zu stellen.
  4. Formular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Sie benötigen persönliche Daten sowie Informationen zur durchgeführten Handwerksleistung und die Rechnung.
  5. Unterlagen einreichen: Laden Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Rechnung, hoch.
  6. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  7. Förderung erhalten: Nach Prüfung des Antrags wird der Förderbetrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Praktische Tipps zur Nutzung des Handwerkerbonus

  1. Planung im Voraus: Planen Sie Ihre Renovierungsarbeiten rechtzeitig und sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen.
  2. Rechnungsprüfung: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
  3. Beratung nutzen: Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Handwerkskammern oder Bürgerservicestellen, falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
  4. Antragsfristen beachten: Reichen Sie den Antrag zeitnah nach Erhalt der Rechnung ein, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  5. Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen gut auf, falls Rückfragen seitens der Förderstelle auftreten.

Fazit

Der Handwerkerbonus 2024 ist eine wertvolle Unterstützung für Privatpersonen, die Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten im privaten Wohnbereich planen. Mit einer Förderung von bis zu 2.000 Euro im Jahr 2024 können Sie einen erheblichen Teil der Arbeitskosten erstattet bekommen. Durch sorgfältige Planung und die Beachtung der Voraussetzungen und Bedingungen können Sie diese Förderung optimal nutzen. Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von den finanziellen Erleichterungen, die der Handwerkerbonus bietet.

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Häufige Fragen zum Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Fördermaßnahme in Österreich, die Privatpersonen finanziell unterstützt, indem sie 20 % der Arbeitskosten für diverse Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich erstattet.

Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich können den Handwerkerbonus beantragen. Auch Personen, die im Falle eines Neubaus einen Wohnsitz in Österreich begründen, sind berechtigt.

Förderfähig sind Arbeitskosten für Leistungen wie Erneuerung von Dächern und Fassaden, Austausch von Fenstern, Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Sanitär- und Heizungsinstallationen, sowie Tischlerarbeiten und Gartengestaltung.

Im Jahr 2024 beträgt die maximale Förderung 2.000 Euro pro Person und Wohnobjekt. Im Jahr 2025 sinkt der Höchstbetrag auf 1.500 Euro.

Material- und Fahrtkosten sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Es werden nur die Arbeitskosten gefördert.

Der Antrag kann ab dem 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Sie müssen das Antragsformular ausfüllen und die Rechnung hochladen.

Ja, die förderbaren Kosten müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen, um einen Antrag stellen zu können.

Sie benötigen die Rechnung des Handwerkers, auf der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, sowie persönliche Daten und Informationen zur durchgeführten Handwerksleistung.

Nein, pro Person kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Die maximale Förderung gilt pro Person und Wohnobjekt.

Nach erfolgreicher Einreichung und Prüfung des Antrags wird der Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

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