Renovierungskosten für Badsanierung in Deutschland steuerlich absetzen

In Deutschland ist ein Badumbau steuerlich absetzbar. Hierbei mach es einen Unterschied, ob man Vermieter ist oder das Eigentum für eigene Wohnzwecke nutzt.

Wir erklären Ihnen, welche Informationen notwendig sind, um die Steuerersparnis für Badsanierungen zu erhalten, sowie die Kriterien, die dafür entscheidend sind.

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Bei Eigennutzung

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Als Vermieter

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Häufige Fragen

Der folgende Text dient zur Information und ist keine Rechtsberatung

Bei Eigennutzung: Badsanierung als Eigentümer steuerlich absetzen

Sobald Sie einen Handwerker für Arbeiten an Ihrem Haus bzw. Ihrem Badezimmer beauftragen, können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer abziehen. Es sind pro Kalenderjahr maximal 6.000 Euro als Handwerkerleistungen über die Steuererklärung absetzbar, was eine Ersparnis von bis zu 1.200 Euro pro Jahr ermöglicht.

Wichtig: Wenn Ehepartner, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, erhalten sie den Höchstbetrag nur einmal. Das gilt auch, wenn Handwerkerleistungen in mehreren Wohnungen der Ehepartner erbracht werden. Dieselbe Regelung gilt auch für Alleinstehende, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Welche Handwerkerleistungen im Bereich der Badsanierung können Sie absetzen?

Welche Kosten der Badsanierung können Sie steuerlich absetzen?

Achtung: Materialkosten (z.B. Wandfarbe, Fliesen, Sanitärobjekte, Badmöbel) sind NICHT absetzbar.

Wann ist eine Badsanierung steuerlich abzugsfähig?

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Für Vermieter - Badsanierung steuerlich absetzen

Vermieter können, anders als bei der Eigennutzung, Ihre Kosten als Werbungskosten absetzen. Dadurch sind die absetzbaren Kosten nicht gedeckelt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Betrag auf einen Schlag von der Steuer abgesetzt werden kann. Es kommt in dem Fall darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen oder anschaffungsnahe Herstellungskosten handelt.

Erhaltungsaufwendungen

Es handelt sich um Erhaltungsaufwendungen, wenn an Ihrer Immobilie etwas Instand gehalten wird, das es bereits gibt. Hierbei gibt es keine erkennbare Wertsteigerung des Hauses. Dazu zählen notwendige „Schönheitsreparaturen“ und Sanierungen, z.B.

Erhaltungsaufwendungen können, anders als anschaffungsnahe Herstellungskosten, in voller Höhe und auf einen Schlag als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Müssen Sanierungsarbeiten am Haus oder der Wohnung durchgeführt werden, um es vermietungstauglich zu machen? Das kann bedeuten, dass ein relativ niedriger Kaufpreis gezahlt wurde, da die Immobilie sanierungsbedürftig war. Allerdings erhöht sich der Wert des Gebäudes durch die Renovierungsarbeiten. Daraus ergibt sich ein neuer tatsächlicher Wert für das Haus, der sich aus dem Kaufpreis sowie den Kosten für die Renovierung zusammensetzt. Diese Ausgaben werden in Folge als anschaffungsnahe Herstellungskosten betrachtet.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten können NICHT in voller Höhe und auf einen Schlag als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Sie müssen im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Laufe von typischerweise 50 Jahren aufgeteilt werden.

Das müssen Sie beachten - Erhaltungsaufwendungen & anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bis zu 3 Jahren nach Erwerb - 15-Prozent-Grenze

In den ersten drei Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie dürfen die Kosten für Erhaltungsaufwendungen nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Andernfalls handelt es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die zusammen mit den Anschaffungskosten über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben werden müssen. Diese Regelung gilt auch bei mehreren kleinen Reparaturen, wobei jährlich anfallende Kosten (z.B. Heizungswartung) nicht davon betroffen sind.

Tipp bei Beschädigungen, verursacht durch Mieter: 2016 gab der Bundesfinanzhof (BFH) bekannt, dass Kosten, auch wenn sie innerhalb von 3 Jahren über 15 % des Anschaffungspreises der Immobilie liegen, steuerlich abzugsfähig sind. Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht und sie in einem nicht bewohnbaren Zustand hinterlässt.

Bis zu 5 Jahren nach Erwerb - nachträgliche Herstellungskosten

Führen Renovierungen innerhalb von 5 Jahren zur erheblichen Verbesserung des Wohnstandards, werden diese Kosten als nachträgliche Herstellungskosten gewertet. Es wird als erhebliche Verbesserung gewertet, wenn 3 der folgenden Bereiche verbessert wurden:

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Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzung von der Badsanierung

Ja, Vermieter können ihre Kosten für eine Badsanierung als Werbungskosten absetzen.

Pro Kalenderjahr können maximal 6.000 Euro als Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden, was eine Ersparnis von bis zu 1.200 Euro pro Jahr ermöglicht.

Eine Rechnung vom Handwerksbetrieb mit getrennten Material- und Arbeitskosten muss vorliegen. Die Rechnung muss per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden und die handwerklichen Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie stattfinden.

Nein, es kommt darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen oder anschaffungsnahe Herstellungskosten handelt.

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