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Pflegegrade (Pflegestufen) in Deutschland im Überblick

Die Einführung der Pflegegrade in Deutschland markierte eine signifikante Veränderung in der Pflegeversicherung. Sie ersetzten die früheren Pflegestufen und bieten eine differenziertere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Hier finden Sie einen tiefgreifenden Einblick in die Welt der Pflegegrade, einschließlich Pflegegrad 1, 2, 3, 4 & 5.

Was sind Pflegegrade (ehemals Pflegestufen)?

In Deutschland gibt es ein Pflegesystem, das auf Pflegegrade (häufig auch Pflegestufe genannt) basiert. Pflegegrade sind fünf Einstufungskategorien, die die Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland definieren. Sie bieten eine differenzierte Einschätzung, die sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Die Pflegegrade sind entscheidend für die Bestimmung der Pflegeleistungen, die eine Person erhält. Sie beeinflussen, wie viel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen jemand beanspruchen kann und welche Art von Unterstützung zur Verfügung steht. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld oder Leistungen.

Im Folgenden werden die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 & 5 erläutert:

Pflegegrade 1, 2, 3, 4 & 5 (inklusive Leistungen & Geld)

In Deutschland sind die Pflegegrade 1 bis 5 ein zentrales Element der Pflegeversicherung, die eine differenzierte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Jeder Pflegegrad ist mit spezifischen Leistungen und finanziellen Unterstützungen verbunden, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung richten.

Pflegegrad 1:

Für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Hier liegt der Fokus auf präventiven Maßnahmen und Unterstützung im Alltag

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 1 (Stand 2024)

Pflegegeld

kein Anspruch

Pflegesachleistungen

kein Anspruch

Vollstationäre Pflege

125 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

kein Anspruch

Verhinderungspflege

kein Anspruch

Kurzeitpflege

kein Anspruch

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 € monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 €

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschuss

214 € monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 € monatlich

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Personen in dieser Kategorie benötigen regelmäßige Unterstützung im täglichen Leben.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 2 (Stand 2024)

Pflegegeld

332 € monatlich

Pflegesachleistungen

761 € monatlich

Vollstationäre Pflege 

770 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

689 € monatlich

Verhinderungspflege

1.612 € jährlich

Kurzeitpflege

1.774 € jährlich

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 € monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 €

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschuss

214 € monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 € monatlich

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigungen. Hier sind umfangreichere Pflegeleistungen und häufiger professionelle Pflege erforderlich.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 3 (Stand 2024)

Pflegegeld

573 € monatlich

Pflegesachleistungen

1.432 € monatlich

Vollstationäre Pflege

1.262 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

1.298 € monatlich

Verhinderungspflege

1.612 € jährlich

Kurzeitpflege

1.774 € jährlich

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 € monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 €

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschuss

214 € monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 € monatlich

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Personen in dieser Kategorie benötigen intensive Pflege und Betreuung.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 4 (Stand 2024)

Pflegegeld

765 € monatlich

Pflegesachleistungen

1.778 € monatlich

Vollstationäre Pflege

1.775 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

 1.612 € monatlich

Verhinderungspflege

1.612 € jährlich

Kurzeitpflege

1.774 € jährlich

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 € monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 €

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschuss

214 € monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 € monatlich

Pflegegrad 5:

Dieser Grad ist für Personen mit außergewöhnlich hohen Pflegebedürfnissen vorgesehen und bietet die höchsten Leistungen.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 5 (Stand 2024)

Pflegegeld

947 € monatlich

Pflegesachleistungen

2.200 € monatlich

Vollstationäre Pflege

2.005 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

1.995 € monatlich

Verhinderungspflege

1.612 € jährlich

Kurzeitpflege

1.774 € jährlich

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 € monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 € monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 €

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschuss

214 € monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 € monatlich

Nach der Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent zum 01.01.2024, gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), ist für das Jahr 2025 eine weitere Anhebung des Pflegegeldes vorgesehen. Diese Erhöhung beträgt 4,5 Prozent und ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung an die Preisentwicklung. Die nächste reguläre Anpassung nach 2025 ist dann für den 01.01.2028 geplant.

Die voraussichtlichen Pflegegeldbeträge für 2025, basierend auf der Erhöhung von 2024, sind:

  • Pflegegrad 1: Weiterhin kein Anspruch auf Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2: Erhöhung von 332 Euro (2024) auf etwa 347 Euro in 2025.
  • Pflegegrad 3: Erhöhung von 573 Euro (2024) auf etwa 599 Euro in 2025.
  • Pflegegrad 4: Erhöhung von 765 Euro (2024) auf etwa 799 Euro in 2025.
  • Pflegegrad 5: Erhöhung von 947 Euro (2024) auf etwa 990 Euro in 2025.

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Übersicht der Leistungsarten in der Pflege

Die Pflege in Deutschland umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, die darauf abzielen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen zu bieten. Von finanzieller Hilfe über technische Unterstützung bis hin zu speziellen Betreuungsangeboten – das Pflegesystem ist darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

In dieser Übersicht stellen wir die verschiedenen Leistungsarten vor:

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegekräften gepflegt werden. Es soll den Pflegeaufwand der betreuenden Personen anerkennen und unterstützen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die für professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden können. Sie decken die Kosten für die häusliche Pflege durch qualifiziertes Personal.

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bezieht sich auf die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Pflegeheimen. Sie ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit kontinuierliche Pflege und Betreuung benötigen.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen, bei denen Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, aber weiterhin zu Hause wohnen.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme einer Ersatzpflege.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege noch nicht sichergestellt ist.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag verwendet werden kann, wie z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hilfsmittel, die regelmäßig ersetzt werden müssen, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzeinlagen.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern, wie z.B. Pflegebetten oder spezielle Stühle.

Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Es besteht meist aus einem Sender, den die Person bei sich trägt, und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist.

Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung umfasst Maßnahmen, um die Wohnung oder das Haus einer pflegebedürftigen Person an deren Bedürfnisse anzupassen, wie z.B. den Einbau einer Tür in Ihre bestehende Wanne oder die Beseitigung von Barrieren, durch “Wanne raus, Dusche rein”.

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegeberatung bietet Informationen und Unterstützung zu Pflegethemen, Leistungen und Antragsverfahren. Beratungseinsätze sind gesetzlich vorgeschrieben für Pflegegeldempfänger und dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse für Angehörige vermitteln praktisches Wissen und Fähigkeiten für die häusliche Pflege. Sie bieten Unterstützung und Anleitung für pflegende Familienmitglieder.

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Berufstätige, die kurzzeitig ihre Arbeit unterbrechen, um eine nahestehende Person in einer akuten Pflegesituation zu pflegen.

Wohngruppenzuschuss

Der Wohngruppenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er soll die gemeinschaftliche Wohnform fördern.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind technologische Lösungen wie Apps oder Software, die Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte im Pflegealltag unterstützen. Sie reichen von Informations- und Kommunikationstools bis hin zu Anwendungen für das Gesundheitsmanagement.

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Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dabei werden verschiedene Aspekte wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens bewertet.

Einblick in die Geschichte des Pflegesystems

Das deutsche Pflegesystem hat im Laufe der Jahre eine signifikante Entwicklung durchlaufen, die maßgeblich zur Einführung der aktuellen Pflegegrade beigetragen hat.

Von den Anfängen bis zu den Pflegestufen

  • Einführung der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde Mitte der 1990er Jahre als Teil der Sozialversicherung eingeführt. Dies war ein bedeutender Schritt, um die wachsenden Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit in der alternden Bevölkerung anzugehen.
  • Pflegestufen als erste Maßnahme: Ursprünglich wurden Pflegestufen eingeführt, um die Pflegebedürftigkeit zu klassifizieren. Diese Einteilung in drei Stufen (I, II und III) basierte hauptsächlich auf dem zeitlichen Aufwand für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Der Übergang zu Pflegegraden

  • Bedarf einer gerechteren Bewertung: Die Pflegestufen berücksichtigten vor allem körperliche Einschränkungen. Geistige und psychische Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise bei Demenz auftreten, wurden nicht ausreichend einbezogen.
  • Einführung der Pflegegrade: Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden 2017 die Pflegegrade eingeführt. Diese fünfstufige Einteilung bietet eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit, indem sie sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Änderungen und Neuerungen in den Pflegegraden

Mit der Einführung der Pflegegrade wurden auch einige wichtige Änderungen und Neuerungen eingeführt. Diese umfassen:

  • Berücksichtigung kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen: Im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen berücksichtigen die Pflegegrade in stärkerem Maße kognitive und psychische Beeinträchtigungen.
  • Neues Begutachtungsassessment (NBA): Das NBA ist ein neues System zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit, das eine ganzheitlichere Einschätzung ermöglicht.
  • Flexiblere Leistungen: Die Pflegegrade bieten flexiblere Leistungen, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.

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Häufige Fragen zu Pflegegraden in Deutschland

Pflegegrade sind fünf Einstufungskategorien in der deutschen Pflegeversicherung, die die Pflegebedürftigkeit einer Person definieren. Sie reichen von Pflegegrad 1 für geringe Beeinträchtigungen bis zu Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen.

In Deutschland gibt es 5 Pflegegrade (häufig auch Pflegestufe genannt). Das Pflegegrad System trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen besser erfüllt werden können.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dabei werden Aspekte wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens bewertet.

Ja, Sie können Widerspruch gegen die Einstufung einlegen. In diesem Fall wird eine erneute Überprüfung durch den MDK oder eine andere unabhängige Instanz vorgenommen.

Pflegestufen waren die Vorgänger der Pflegegrade und fokussierten sich hauptsächlich auf körperliche Beeinträchtigungen. Pflegegrade bieten eine umfassendere Bewertung, die sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Jeder Pflegegrad ist mit spezifischen Leistungen verbunden, die von präventiven Maßnahmen und Beratungsangeboten (Pflegegrad 1) bis hin zu umfassender Betreuung und speziellen Pflegeleistungen (Pflegegrad 5) reichen.

Sie können einen Pflegegrad beantragen, indem Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese wird dann den MDK beauftragen, eine Begutachtung durchzuführen, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln.

Ja, Pflegegrade können angepasst werden, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert. Dazu ist eine erneute Begutachtung erforderlich.

Wenn sich Ihr Pflegebedarf ändert, können Sie eine Neubewertung Ihres Pflegegrades beantragen. Dies kann zu einer Höher- oder Herabstufung führen, je nachdem, wie sich Ihr Zustand verändert hat.

Ja, es gibt verschiedene Beratungsstellen und Dienste, die Unterstützung beim Antragsprozess bieten. Dazu gehören Pflegestützpunkte, Sozialdienste und spezialisierte Beratungsfirmen.

Die Dauer bis zur Bewilligung eines Pflegegrades kann variieren, aber in der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen nach der Begutachtung eine Entscheidung.

Die 5 Pflegegrade unterteilen sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Bei geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird man mit Pflegestufe 1 eingestuft.

Bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird man mit Pflegestufe 2 eingestuft.

Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird man mit Pflegestufe 3 eingestuft.

Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird man mit Pflegestufe 4 eingestuft.

Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung wird man mit Pflegestufe 4 eingestuft.

Sie haben eine Frage zu Pflegegraden & Pflegestufen? Wir haben die Antwort!

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