Ein barrierefreies Badezimmer kann für pflegebedürftige Menschen den entscheidenden Unterschied machen – mehr Sicherheit, mehr Selbstständigkeit, mehr Lebensqualität.
In Deutschland unterstützen Pflegekassen solche Umbauten mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Ob bodengleiche Duschen, rutschfeste Böden oder Haltegriffe – diese Anpassungen sorgen dafür, dass das eigene Zuhause auch bei zunehmendem Pflegebedarf ein sicherer Rückzugsort bleibt.
In Deutschland besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Badezimmers zu erhalten, wenn Pflegebedürftige im Haushalt leben. Pflegekassen bieten Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme an, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Sicherheit der Pflegebedürftigen zu erhöhen. Dies umfasst beispielsweise die Installation von bodengleichen Duschen oder Haltegriffen im Bad.
Wenn mehrere Personen, beispielsweise Ehepaare, in einer Wohnung leben und einen Pflegegrad besitzen, wodurch sie Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben, erhält jede Person den vollen Förderbetrag für den Umbau des gemeinsamen Badezimmers. Dieser Betrag kann dann jeweils für die individuellen Einzelmaßnahmen verwendet werden.
Es gibt verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Badezimmer, die im Rahmen der Pflegeförderung berücksichtigt werden können. Dazu gehören:
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Bevor Sie eine Pflegeförderung beantragen können, muss ein anerkannter Pflegegrad vorhanden sein. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, können Sie die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Füllen Sie dazu den entsprechenden Antrag aus und reichen Sie ihn bei Ihrer Pflegekasse ein. Dieser wird anschließend geprüft und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordert. Den Antrag an die Pflegekasse können Sie schon einreichen, bevor Sie Angebote von Dienstleistern vorliegen haben.
Wenn die Pflegekasse die beantragten Maßnahmen als notwendig und angemessen einstuft, erhalten Sie eine Zusage.
Sollten die Kosten für die Maßnahmen nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, können Sie zusätzliche Fördermittel beantragen. Hierfür gibt es verschiedene staatliche und kommunale Programme, beispielsweise die KfW-Förderprogramme “Altersgerecht Umbauen” und “Energieeffizient Sanieren”. Auch kommunale Zuschüsse sind möglich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei einem unabhängigen Berater.
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Die Pflegeförderung umfasst finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die die Pflege von Menschen zu Hause erleichtern sollen. Sie kann genutzt werden, um Barrieren im Wohnraum zu reduzieren und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Gefördert werden z.B. Umbauten im Bad zur Verbesserung der Barrierefreiheit, wie der Einbau einer bodengleichen Dusche, rutschfeste Bodenbeläge, Handläufe oder Anpassungen an die Toilette.
Die Förderung kann von Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) beantragt werden.
Die Pflegeversicherung kann pro Umbaumaßnahme bis zu 4.000 Euro gewähren. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt können sich die Zuschüsse entsprechend summieren. Für vier Personen können z.B. bis zu 16.000 Euro gewährt werden.
Der Antrag auf Pflegeförderung wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt und bewilligt wird, bevor die Umbaumaßnahme beginnt. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Die Pflegebedürftigkeit muss mit einem Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden sein. Zudem muss die Umbaumaßnahme dazu dienen, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhöhen.
Ja, zusätzlich zur Pflegeförderung können auch Kredite oder regionale Fördermittel in Anspruch genommen werden, um Barrierefreiheit zu fördern.
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