Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Buchungstool von bazuba

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über das Online-Buchungstool von bazuba abgeschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Sanitärbereich.
(2) bazuba ist eine Marke; Vertragspartner des Kunden ist der jeweils ausführende bazuba-Fachbetrieb.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

§ 2 Online buchbare Leistungen

(1) Über das Online-Buchungstool können insbesondere folgende Leistungen gebucht werden:

  • Schlagschaden-Reparaturen
  • Erneuerung von Silikonfugen
  • Erneuerung von Zementfugen
  • Aufbringung von Rutschhemmungen

(2) Die Leistungen werden auf Basis der vom Kunden im Buchungsprozess bereitgestellten Informationen, insbesondere hochgeladener Fotos, kalkuliert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen im Online-Buchungstool stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Online-Buchungsvorgang abschließt und die vollständige Zahlung erfolgreich erfolgt.
(3) Die automatisierte Buchungsbestätigung gilt als Vertragsbestätigung.

§ 4 Preise und Leistungsumfang

(1) Die angebotenen Preise sind Fixpreise für Standardfälle, basierend auf den vom Kunden übermittelten Angaben und Fotos.
(2) Ergibt sich vor Ort ein Mehraufwand, eine abweichende Schadenssituation oder eine technische Undurchführbarkeit, ist bazuba berechtigt, ein Nachtragsangebot zu legen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Im Falle eines Rücktritts durch bazuba wird dem Kunden der bereits bezahlte Betrag abzüglich einer allfälligen Anfahrts- und Bearbeitungspauschale gemäß § 8 rückerstattet.

§ 5 Zahlung

(1) Für alle online gebuchten Leistungen ist eine 100 %ige Vorauszahlung verpflichtend.
(2) Als Zahlungsmethoden stehen derzeit insbesondere Direktüberweisung und Kreditkarte zur Verfügung. bazuba behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden anzubieten.
(3) Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.

§ 6 Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
(2) Der Kunde stimmt im Buchungsprozess ausdrücklich zu, dass bazuba vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt.
(3) Mit vollständiger Leistungserbringung erlischt das Rücktrittsrecht.
(4) Hat bazuba auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits mit der Leistung begonnen, steht bazuba ein anteiliger Wertersatz zu.

§ 7 Terminbindung, Stornierung und Nichterscheinen

(1) Eine kostenlose Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Bei Stornierungen weniger als 72 Stunden vor dem Termin ist bazuba berechtigt,

  • bei einem Auftragswert bis EUR 150 den gesamten Auftragswert einzubehalten,
  • bei einem Auftragswert über EUR 150 eine Anfahrts- und Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 150 einzubehalten.

(3) Bei Nichterscheinen des Kunden, fehlendem Zugang zum Leistungsort oder fehlender Bereitstellung von Strom oder Wasser gelten die Regelungen gemäß Abs. 2 entsprechend.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Anfahrts- und Bearbeitungspauschale

(1) Die Anfahrts- und Bearbeitungspauschale dient der Abgeltung bereits entstandener Aufwendungen (Disposition, Anfahrt, Vorbereitung).
(2) Die Pauschale ist der Höhe nach mit maximal EUR 150 begrenzt und überschreitet niemals den vereinbarten Gesamtpreis der Dienstleistung.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin freier Zugang zum Leistungsort besteht.
(2) Strom- und Wasserversorgung müssen in funktionsfähigem Zustand vorhanden sein.
(3) Haustiere sind für die Dauer der Arbeiten entsprechend zu sichern.

§ 10 Abbruch aus Sicherheitsgründen

bazuba ist berechtigt, die Leistung abzubrechen oder nicht auszuführen, wenn Sicherheitsrisiken für Personen oder Sachen bestehen. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß § 7 und § 8.

§11 Beschaffenheitsvereinbarung

(1) Für sämtliche durch uns erbrachten Leistungen gilt, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist:

  • a: Kein Mangel ist die Sichtbarkeit von vorgenommenen punktuellen Reparaturen auf eine Entfernung von weniger als 1,5 m, ausgenommen davon sind punktuelle Reparaturen an nicht-glänzenden Oberflächen. Bei diesen Oberflächen ist eine vollständig unsichtbare Instandsetzung technisch nicht möglich. Unser Qualitätsstandard sieht vor, dass die Reparatur im normalen Alltagsgebrauch kaum auffällt. Bei genauerer Betrachtung, insbesondere aus bestimmten Blickwinkeln oder unter besonderem Lichteinfall, kann die Reparaturstelle jedoch erkennbar sein.
  • b: Keinen Mangel stellen auch kleine Staubeinschlüsse und Walzspuren, die im Zusammenhang mit dem Auftragen einer Farbe/Beschichtung entstehen, dar.

§ 12 Garantie und Gewährleistung

(1) Für Schlagschaden-Reparaturen und Rutschhemmungen gewährt bazuba eine Haltbarkeitsgarantie von 8 Jahren ab Abnahme.
(2) Die Garantie umfasst die Freiheit von Vergilbung, Abblätterung und Verfärbungen, sofern diese nicht auf unsachgemäße Verwendung, mangelnde Pflege oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind.
(3) Die Garantieleistung besteht ausschließlich in der kostenlosen Nachbesserung; Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(4) Silikonfugen sind Wartungsfugen. Für materialbedingten Verschleiß und altersbedingte Veränderungen besteht keine Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung für mangelhafte handwerkliche Ausführung bleibt unberührt.
(5) Gesetzliche Gewährleistungsrechte der Verbraucher bleiben unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

bazuba Hausmesse
Steiermark

Mit exklusivem Messerabatt von bis zu 800 €.

Freitag, 10. April

9:00 – 17:00 Uhr

Samstag, 11. April

9:00 – 13:00 Uhr